ARGE MED-Newsletter 03/2021


20 Jahre ohne Krankenstand, und dann das!

 

Ein Arzt hatte 20 Jahre in seiner Kassenordination nicht 1 Tag Krankenstand. Dann setzt ihn eine Viruserkrankung für 1 Jahr außer Gefecht. Ein Totalschaden! Oder zumindest hätte es einer sein können.

 

Nach zwanzig Jahren monatlicher Prämien für eine BUft – und das ohne eine einzige Unterbrechung – stellte sich für einen 55-jährigen Kassenarzt durchaus die Sinnfrage. Bis ihn vor eineinhalb Jahren die Realität einholte.

 

Im Herbst 2019 unterbrach eine unerwartete und hartnäckige Vireninfektion – wohlgemerkt kein Corona-Virus – das private und berufliche Leben abrupt und völlig unerwartet.

 

Wie wichtig eine Absicherung ist, zeigt sich am weiteren Verlauf: Da Ärzte bei fast allen Versicherern in der Top-Risikoklasse geführt werden, sind entsprechende Versicherungen bei ihnen nicht nur extrem verbreitet, sondern – im Vergleich zu praktisch allen anderen Berufen in Österreich – auch einzigartig günstig. Das ist ebenso günstig wie auch notwendig: Da für den Arzt und Zahnarzt als Freiberufler der Betrieb mit seiner Person steht und fällt, brechen bei seinem Ausfall von einem Moment auf den anderen praktisch alle Umsätze weg.

 

Zum Verlauf:

Zuerst erfolgten die umfassende Diagnose und Krankenbehandlung. Der Arzt ist rein privat versichert, also nicht im E-Card-System - und damit überall Privatpatient: Er nutzt die privilegierten Möglichkeiten als Freiberufler und wählt jeden Arzt und jede Behandlung selbst aus, ohne Wartezeiten und mit selbstgewählten Behandlern.

 

Aber mit zunehmender Dauer der Unterbrechung wächst die wirtschaftliche Sorge: Die Fixkosten laufen ja weiter, in der Ordination ebenso wie privat. Und da ist es ungemein beruhigend – und vermutlich sogar mitentscheidend für den schweren Gesundungsprozess zurück zur Arbeitsfähigkeit – dass die Unterbrechung der Kassenordination ebenfalls abgesichert ist. Mit der Betriebsunterbrechungsversicherung sind das laufende Einkommen für weiterlaufende Fixkosten, aber auch die notwendigen Privatentnahmen für das normale Leben gesichert. Sollte die Rückkehr ins Berufsleben überhaupt nicht mehr möglich sein, hat der Kassenarzt zusätzlich entsprechende Berufsunfähigkeits-Versicherungen – aber das ist zum Glück nicht erforderlich: nach über 12 Monaten Ausfallsdauer und einer erfolgreichen Rehabilitation kann die immer wieder vertretene Ordination wieder selbst übernommen werden. Happy End in diesem realen Unterbrechungsfall!

 

Finanziell blieb nichts zurück und bestand zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr: Die richtig bemessene Unterbrechungsversicherung übernahm die Ordinations- und Lebenskosten, die private Krankenversicherung die Behandlungs- und Rehakosten. Der Berufsunfähigkeitsschutz bestand im Hintergrund mit und beteiligte sich, trotz der bloß vorübergehenden Unterbrechung, nennenswert an den privaten Kosten.

 

Es soll sich nicht wiederholen, aber was sich gezeigt hat: das Sicherheitsnetz hält, wenn es gemeinsam mit einem Profi geknüpft wurde.

 

 

Entspricht Ihr Schutz für Unterbrechung und Berufsunfähigkeit der aktuellen Situation und Ihrem Bedarf? Kontaktieren Sie Ihren Berater für ein Update!

 

 

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