ARGE MED-Newsletter 03/2021


Patient beschädigt Behandlungs- bzw. Untersuchungsgeräte – was tun?

 

Immer wieder kommt es vor, dass in ärztlichen Ordinationen Schäden durch Patienten verursacht werden.

 

Diese Schäden betreffen zumeist Behandlungs- bzw. Untersuchungsgeräte und können durchaus zu hohen Schadenssummen führen. Sachschäden können in jeder Ordination passieren, wenn ein nervöser oder gebrechlicher Patient im Zuge einer ärztlichen Untersuchung oder aber aus Unachtsamkeit ein medizinisches Gerät fallen lässt oder auf andere Art beschädigt (zB klassisches Beispiel: Ultraschallkopf).

 

Die übliche Ärztehaftpflicht-Versicherung steigt hier aus. Wie also sieht die Rechtslage aus und wer kommt für den Schaden auf? Selbst wenn ein Verschulden des Patienten vorliegen sollte und die jeweilige Privathaftplicht-Versicherung zahlen müsste – ein Schadenersatzanspruch ist der Arzt-Patienten-Beziehung in aller Regel nicht gerade förderlich und wird in der Praxis kaum gestellt.

 

Unser Tipp:     

Schäden an medizinisch-technischen Geräten lassen sich in einer speziellen Geräteversicherung abdecken. Dabei ist es irrelevant, wer der Verursacher des Schadens ist. Gerade bei „geräteintensiven“ Ordinationen oder bei teuren Einzelgeräten hat eine derartige Versicherung durchaus Sinn.

 

 

Kontaktieren Sie Ihren Berater und lassen Sie sich ein konkretes Offert erstellen, damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten „sitzen bleiben“.

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