Sozialversicherungsleistungen 2019

 

Für die meisten Sozialversicherungsbeiträge und -leistungen, die jährlich turnusmäßig angehoben werden, beträgt die Steigerung für das Jahr 2019 exakt 2 Prozent. Beitragsseitig spüren werden das vordergründig die Höchstbeitragszahler in der Sozialversicherung. Diese müssen ihre Abgaben für heuer nun von einer Rechenbasis in Höhe von 73.080 € (= neue Höchstbeitragsgrundlage) entrichten. Das bedeutet eine jährlich um 329,49 € höhere Zahlung für die gesetzliche Pensions- und Krankenversicherung. Dagegen wurde in der untersten Leistungsstufe der freiwilligen Arbeitslosenversicherung sogar eine Halbierung der Beiträge vollzogen und mit dem Familienbonus Plus eine steuerliche Entlastung für selbständig Erwerbstätige mit Kindern eingeführt.

 

Nachstehend geben wir einen Überblick mit Beispielrechnungen zu den wichtigsten Leistungen der Sozialversicherung auf Basis der neuen Werte.

 

Gesetzliche Pensionsversicherung

Seit der jüngsten Rentenreform gibt es für nach 1955 geborene Selbständige keine Durchrechnungszeiträume (die besten 15 bzw. besten 40 Jahre) mehr. Die Erhöhung der künftigen gesetzlichen Rentenansprüche hängt ausschließlich von der Höhe der einbezahlten Beiträge ab und liegt im Jahr 2019 zwischen 11,65 € und 92,92 € pro Monat brutto.

 

Beitragsgrundlage monatlich
(SV-pflichtiger Gewinn)
Beitrag 18,50% monatlich Erhöhung monatlicher Pensionsanspruch brutto *
Mindestens € 654,25 € 121,04 € 11,65
€ 2.000 € 370 € 31,51
€ 3.000 € 555 € 45,77
€ 4.000 € 740 € 61,03
höchstens € 6.090 € 1.126,65 € 92,92

 

* bei Rentenantritt zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter

(Männer: 65. Lebensjahr, Frauen je nach Geburtsjahrgang zwischen 60. und 65. Lebensjahr)

 

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet grundsätzlich nur bei Arbeitsunfällen. Im Gegensatz zur Pensionsversicherung ist die Leistung jedoch nicht vom erwirtschafteten Gewinn des Selbständigen abhängig. Als Beitragsgrundlage (und damit fiktiven Gewinn) für das Jahr 2019 wird für alle Unternehmer pauschal ein monatlicher Wert von 1.706,12 € angenommen. Die Beitragshöhe beträgt ebenfalls einheitlich € 9,79 pro Monat.

 

Dementsprechend gering fallen auch die Leistungen aus. Verliert ein Selbständiger etwa die Sehkraft eines Auges wird von der Sozialversicherung in der Regel eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von rund 25 Prozent unterstellt. Die daraus resultierende Leistung, eine monatliche Unfallrente, beträgt lediglich 243,73 €.

 

Freiwillige, zusätzliche Krankenversicherung

Ab dem vierten Tag einer schweren Krankheit kann maximal für 26 Wochen die Leistung von Krankengeld gegen ein von der Beitragsgrundlage abhängiges Entgelt versichert werden.

 

Für 2019 haben sich nur die Mindest- und Höchstbeitragswerte geändert. 2017 wurde von der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft die Höhe des Krankengeldes für Mindestbeitragszahler um rund 70 Prozent gekürzt.

 

Beitragsgrundlage monatlich
(SV-pflichtiger Gewinn)
Beitrag 2,50% monatlich Krankengeld täglich brutto (steuerpflichtig)
Mindestens € 446,81 € 11,17 € 8,94
€ 2.000 € 50 € 40
€ 3.000 € 75 € 60
€ 4.000 € 100 € 80
Höchstens € 6.090 € 152,25 € 121,80

 

Freiwillige Arbeitslosenversicherung

Unter gewissen Voraussetzungen und Einhaltung von Fristen können Selbständige Leistungen aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung beziehen. Die Höhe der Leistung und somit auch des Beitrags kann aus 3 Varianten frei gewählt werden. In der niedrigsten Stufe wurden die Beiträge ab heuer um 50 Prozent ohne Kürzungen der Leistungen gesenkt. Diese weist nun das mit Abstand beste Kosten / Leistungsverhältnis auf.

 

Monatlicher Beitrag Monatliche Leistung Leistung im Verhältnis zum Beitrag
€ 45,68 € 734,10 16,07 fach
€ 182,70 € 1.160,40 6,35 fach
€ 274,05 € 1.611,30 5,88 fach

 

NEU: Familienbonus Plus

Im Steuerjahr 2019 kann der Familienbonus Plus erstmals geltend gemacht werden. Er steht Elternteilen für Kinder zu, für die Familienbeihilfe bezogen wird. Sind die Kinder unter 18 Jahre beträgt die jährliche Nettosteuerentlastung maximal 1.500 € pro Kind, für ältere Nachkommen liegt dieser neue Absetzbetrag bei 500 €.

 

Folgende steuerpflichtigen Mindesteinkünfte sind erforderlich, damit ein selbständig Erwerbstätiger den maximalen Familienbonus Plus zur Gänze ausschöpfen kann:

 

 

Anzahl Kinder Maximaler Familienbonus Plus jährlich * Steuerpflichtiges Jahreseinkommen mindestens
1 € 1.500 € 17.061
2 € 3.000 € 21.634
3 € 4.500 € 25.920
4 € 6.000 € 30.206

 

* für Kinder unter 18 Jahren.

 

Tipp – Informieren Sie sich über Ihre gesetzlichen Sozialversicherungsleistungen

Gegenüber Arbeitnehmern haben Selbständige bei der Inanspruchnahme von gesetzlichen Sozialversicherungsleistungen meist deutlich das Nachsehen. Jeder Selbständige sollte sein gesetzliches Leistungsspektrum kennen und auf dessen Basis für den Ernstfall Vorsorge treffen.

 

Sehr gerne stehen wir für entsprechende Beratungen zur Verfügung und schnüren mit Ihnen ein maßgeschneidertes Absicherungspaket.

 

Datenquellen: SVA, PVA, AUVA, BMF

 

 


 
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