Berufsunfähig nach missglückter Operation

 

Wie Seitens des OGH (7Ob175/18p) richtig bemerkt, sorgt die Rechtsschutzversicherung für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers. Ihr Zweck besteht allein darin, dem Versicherungsnehmer die Bezahlung von Rechtskosten abzunehmen und dadurch einen erleichterten „Zugang zum Recht“ zu ermöglichen. Ein aktueller noch anhängiger Fall zeigt die Richtigkeit dieser Aussage. Aber auch die Wahl der Versicherungssumme sollte gut durchdacht werden, denn diese stellt die finanzielle Grenze der Rechtschutzversicherung auf.

 

Vorweg: der geschilderte Fall ist leider noch nicht abgeschlossen ... Die Verletzung der geschädigten Frau liegt bereits knapp 12 Jahre zurück, dennoch ist noch nicht geklärt, ob sie jemals Schadenersatz bekommen wird:

 

Was ist passiert?

2007 musste sich die erwerbstätige Anspruchstellerin einer Operation unterziehen. Bei diesem Eingriff ging leider etwas schief. Im Ergebnis ist eine Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich. Mittlerweile bezieht die Dame eine Berufsunfähigkeitspension, die leider deutlich unter ihrem bisherigen Einkommen liegt. Seit mittlerweile 9 Jahren versucht die Geschädigte nun über den Gerichtsweg Schadenersatz zu bekommen. Der Fall ist noch immer nicht abgeschlossen. Zum Glück kann die Anspruchstellerin auf ihre Rechtsschutzversicherung zurückgreifen.

 

Durch den Baustein Schadenersatzrechtsschutz kann sie die Bezahlung der Rechtskosten auf ihren Versicherer abwälzen. Diesen Baustein gibt es für den KFZ, privaten, beruflichen und betrieblichen Bereich. Er ist essentiell, wenn die Versicherungsnehmerin ihre Ansprüche infolge gesetzlicher Haftungsbestimmungen durchsetzen möchte. Achtung: Kosten für die Abwehr derartiger Ansprüche werden allenfalls nur durch eine Haftpflichtversicherung (siehe Artikel: "Womit sieht sich die behandelnde Ärztin konfrontiert?") abgedeckt.

 

Sie können sich vorstellen, dass ein so langer Rechtsstreit nicht billig ist. Das ist leider absolut richtig, denn es fallen Gutachterkosten, Anwaltskosten und Gerichtskosten an die sich unter anderem am Streitwert und Verhandlungsdauer bemessen. All diese werden grundsätzlich von der Rechtschutzversicherung abgedeckt.

 

Diese Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung

Im vorliegenden Fall beträgt der Streitwert infolge Schmerzensgeld, Verdienstentgang und künftige Rente 346.000 €. Es wurden 34 Verhandlungsstunden durchgeführt. Allein die Vertretungskosten betragen bisher knapp € 80.000,-. Die Kosten der abgerechneten Sachverständigengutachten betragen 5.500 € wobei noch zwei weitere ausstehen. Pauschalgebühren bis dato € 7.000,-. Somit betragen die Kosten zur Rechtsdurchsetzung bis jetzt rund 92.500 €. Da das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, werden noch weitere folgen.

 

Wenn die Geschädigte ihre Ansprüche durchsetzen wird, werden die Kosten vom Gegner zu tragen sein. Wenn der Prozess verloren geht fallen neben den eigenen Kosten auch noch die Kosten der Gegenseite an! Die genaue Höhe kann keiner beziffern, aber mit einer Verdoppelung der Vertretungskosten ist jedenfalls zu rechnen. Womit wir bei Kosten von rund 170.000 € wären. Ohne Rückendeckung würde wohl kaum jemand diese Prozesskostenrisken eingehen wollen.

 

Zu beachten ist, dass Kosten in dieser Höhe oftmals nicht zur Gänze gedeckt sind. Der Versicherer leistet maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Wobei viele angebotenen Verträge keine derart hohe Versicherungssumme beinhalten.

 

Zugegeben: Fälle wie dieser sind ausgesprochen selten. Dies trifft zum Glück auf alle finanziellen Großschäden zu. Dennoch sollten sich Versicherungskunden aber genau gegen derartige  finanzielle Katastrophen absichern.

 

Die Höhe der Versicherungssumme sollte daher bedacht werden. Neugierig geworden? Ich lade Sie ein, dass wir gemeinsam ihre Versicherungssummen prüfen, uns generell Ihre Absicherung in Punkto Rechtsschutz ansehen und gemeinsam ein an Ihre Bedürfnisse angepasstes Konzept erarbeiten.

 

 

Die Rechtsschutzversicherung - ein Bausteinsystem

 

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