Zahlschein ausfüllen und fertig? Kinderunfallversicherungen unter der Lupe

Wie jedes Jahr zu Schulbeginn werden viele Eltern schulpflichtiger Kinder durch verlockend billige Angebote mit einer sehr wichtigen Vorsorgefrage konfrontiert. Mittels in den Bildungseinrichtungen aufliegenden Prospektfoldern wird angeregt, dass man die finanzielle Lücke zwischen der äußerst bescheidenen gesetzlichen Leistung bei einem schweren Unfall des Kindes durch einen privaten Versicherungsvertrag schließen sollte.

 

Nicht nur sündhaft billig, um eine Prämie von teils weniger als zehn Euro für ein ganzes Ausbildungsjahr, sondern auch noch sehr einfach abzuschließen. Ohne Unterschrift genügt es einen Zahlschein um Namen und Geburtsdatum des Kindes zu ergänzen und zur Einzahlung zu bringen. Und kein Zweifel. Im Verhältnis zu den Kosten werden sehr adäquate Leistungen im Schadensfall erbracht und seine Sprösslinge auf diese Art zu schützen ist besser, als sich nur auf den Gesetzgeber zu verlassen. Doch einfach und billig ist weit weg von maßgeschneidert. Im Ernstfall wird sich daraus der langfristige Kapitalbedarf für ein schwer verunfalltes Kind nicht annähernd decken lassen.

 

Nicht auf gesetzliche Leistungen verlassen

Ab dem letzten, verpflichtenden Kindergartenjahr besteht zwar grundsätzlich ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Kinder. Leistungen aus dieser Versicherung werden jedoch nur erbracht, wenn sich der Unfall in unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausbildung ereignet hat. Also beispielsweise auf dem direkten Schulweg, in der Schule oder während eines Schulschikurses. Rund 80 Prozent aller Unfälle passieren jedoch in der Freizeit und sind somit von der gesetzlichen Unfallversicherung gänzlich ungedeckt.

 

Generell würde die gesetzliche Unfallversicherung auch nicht ansatzweise die hohen Einmalkosten decken, falls ein Kind beispielsweise an einen Rollstuhl gebunden bleibt. Hier sind auch die nach oben sehr limitierten Versicherungsleistungen aus den „beratungsfreien Kinderunfall-Folderprodukten“ meist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Eine Immobilie barrierefrei umzubauen - eventuell sogar durch nachträglichen Einbau eines Personenlifts - behindertengerechte Fahrzeuge für jetzt und auch für die eigene Mobilität im Erwachsenenalter und hochwertige Heilbehelfe verursachen immense Kosten in Höhe von mehreren hunderttausenden Euro.

 

Unfallbedingte Erwerbsunfähigkeit für Kinder besonders fatal

Drastisch schlechter gegenüber Erwachsenen sind Kinder nach einem schweren Unfall mit Dauerfolgen punkto laufenden Einkünften aus der gesetzlichen Sozialversicherung gestellt. Während Erwerbstätige in der Regel auf eine Berufsunfähigkeitsrente zählen dürfen ist diese Leistung für Kinder, mangels entsprechender Vordienstzeiten, nicht möglich. Aufgrund der Einkommensanrechnung der Eltern ist meist auch die alternative Geldquelle in Form der bedarfsorientierten Mindestsicherung nicht verfügbar. In der Regel müssen daher, neben der Betreuung und Pflege des Kindes, die Eltern auch die finanziellen Belastungen alleine stemmen.

 

Obwohl für Kinder noch deutlich wichtiger als für Erwachsene ist in vielen privaten Unfallversicherungsprodukten keine monatliche Rentenleistung als Einkommensersatz versichert. Dabei hat ein derartig dringlicher Existenzschutz sogar ein exzellentes Preis/Leistungsverhältnis. Die Leistung erfolgt in der Regel ab einem dauerhaften Invaliditätsgrad von mindestens 50 Prozent. Bei 85jähriger Restlebenserwartung dieses Kindes würde aus der vereinbarten Unfallrente in Höhe von 1.500 € pro Monat eine Gesamtleistung von 1,530.000 € als Einkommensersatz erbracht werden.

 

Was eine Unfallversicherung für Kinder unbedingt beinhalten sollte

Eine private Unfallversicherung sollte neben flexiblen Erweiterungsbausteinen zwei ganz wesentliche existenzbedrohliche Risiken abdecken:

  • Ausreichende Einmalleistung bei dauerhafter Invalidität (Umbau Immobilie, Mobilität, Heilbehelfe , etc.)
  • Monatliche, lebenslange Rente (als Ausgleich für geringes oder gar kein Erwerbs- bzw. Alterspensionseinkommen)

Die optimale Höhe dieser Versicherungsleistungen und die Wahl etwaiger zusätzlicher Vertragsbausteine lässt sich nur individuell aufgrund der persönlichen Wohn-, Familien- und Einkommenssituation festlegen.

 

Sehr gerne überprüfen wir Ihre bestehenden Unfallversicherungsverträge, ob die Leistungen für Ihre Kinder ausreichen. Und stehen selbstverständlich für alle sonstigen Fragen zum Thema Unfallversicherung zur Verfügung.

Vorsicht Stolpersteine: Matura in der Tasche – Versicherung dahin ...

Gegen Ende des Schuljahres war es deutlich zu hören: Erleichtertes Aufatmen bei tausenden von Schülern – die Matura ist geschafft und auch wir gratulieren allen ganz herzlich! Ein weiterer Schritt Richtung Selbständigkeit und Erwachsen werden ist geschafft. Es verändert sich vieles – unter anderem auch der Versicherungsschutz! Schülerinnen und Schüler sind bis zum 18. Lebensjahr üblicherweise mit den Eltern gesetzlich krankenversichert. Was aber, wenn sie nach der Matura auf einen Studienplatz oder die Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes warten oder einen Job suchen und nicht gleich finden?

 

Antrag auf Familienbeihilfe

Grundsätzlich gilt, dass beim Bezug von Familienbeihilfe auch Versicherungsschutz besteht. Allerdings muss nach Vollendung des 18. Lebensjahres ein Antrag ans Finanzamt gestellt werden, das den Anspruch auf Familienbeihilfe an die Sozialversicherung meldet; die Mitversicherung bei den Eltern verlängert sich dann automatisch bis 30.11. des Kalenderjahres. Kein Problem also für die Übergangszeit bis zur Einberufung oder bis Studienbeginn und auch nicht bei Wiederholungsprüfungen, falls man die Reifeprüfung nicht im ersten Anlauf geschafft hat ...

 

Erfolgt die Einberufung erst nach dem 30.11., kann eine Mitversicherung bei den Eltern bis zu 24 Monate beantragt werden, ebenso nach Beendigung von Zivil- oder Präsenzdienst bis zum Beginn eines Studiums.

 

Regelungen fürs Studium

StudentInnen können sich bis zum vollendeten 27. Lebensjahr kostenlos bei den Eltern mitversichern, sofern Familienbeihilfe bezogen wird. Ansonsten sind Studienbestätigungen und ab dem dritten Semester bis zum Ende des ersten Studienabschnitts bzw. bis zum Bachelor-Abschluss Studienerfolgsnachweise für jedes Studienjahr nötig. Es muss also mit Zeugnissen bzw. mit der sogenannten Fortsetzungsbestätigung als ordentlicher Studierender belegt werden, dass das Studium ernsthaft betrieben wird.

 

Übrigens: Ein Sommerjob unterbricht zwar die Mitversicherung, die jedoch nach Job-Ende automatisch wieder greift, solange die erwähnten Voraussetzungen gegeben sind. Auch ein Studium im Ausland ist kein Hindernis, man muss jedoch eine Bestätigung über das laufende Studienjahr durch die jeweilige Ausbildungsstätte vorlegen, um bei den Eltern mitversichert zu bleiben.

 

Rund um die Jobsuche

Vorweg sei erwähnt, dass jede Erwerbstätigkeit, die über der Einkommens- bzw. Geringfügigkeitsgrenze von 446,81 €/Monat (2019) liegt, ohnehin der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterliegt - man ist somit eigenständig versichert; das gilt auch für kurzfristige Ferialjobs. Finden MaturantInnen allerdings nicht gleich einen Arbeitsplatz, können sie sich als Arbeitssuchende bis zu 24 Monate kostenlos als „erwerbslos“ bei den Eltern bzw. Groß- oder Stiefeltern, aber auch beim Ehepartner mitversichern - der Bezug einer Familienbeihilfe im Maturajahr ist dafür keine zwingende Voraussetzung. Das Gleiche gilt auch für die Zeit nach Abschluss einer sonstigen Schul- und Berufsausbildung.

 

Noch Fragen?

Bei Unklarheiten und in Einzelfällen erhalten Sie Auskunft beim zuständigen Finanzamt bzw. beim jeweiligen Sozialversicherungsträger. Bezieherinnen/Bezieher einer Waisenrente oder -pension sind übrigens automatisch krankenversichert.

 

PS: In den privaten Versicherungssparten (zB Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Privathaftpflichtversicherung) gelten teils unterschiedliche Regelungen. Im Zweifel empfehlen wir jedenfalls eine Abklärung der Mitversicherung, melden Sie sich diesbezüglich bei uns.

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