Alles Original? So entlarven Sie Fake-Shops im Internet

Gemütlich von der Couch aus seine Einkäufe erledigen, schnell zwischendurch den neuesten Bestseller bestellen, ohne Anstellen an der Kasse und ohne Gedränge vor der Umkleide die aktuelle Mode ins Haus liefern lassen ... diese Möglichkeit nutzen immer mehr Konsumenten. Der Online-Handel verzeichnet weiterhin ein Plus und entspricht bereits 11% des gesamten Einzelhandelvolumens.

 

Es ist also nicht verwunderlich, dass Gauner hier großes Potenzial für Ihre Betrügereien sehen. Immer öfter findet man deshalb im Internet zahlreiche Anbieterseiten, die gefälschte Waren anbieten. Beliebte Artikel sind neben Schuhen, Jacken und Handtaschen auch Spielwaren und Smart Phones.

 

Schwarze Schafe enttarnen

Fake-Shops und Billigkopien vor dem Einkauf zu erkennen ist in vielen Fällen nicht so einfach. Wichtig ist, beim Einkauf im Internet wachsam zu sein. Folgende Kriterien geben Ihnen Anhaltspunkte, unseriöse Anbieter zu entlarven:

 

#1 Super-Schnäppchen: Viele der Angebote in einem Shop liegen weit unter den handelsüblichen Preisen, Zusätze wie „Super-Schnäppchen“ sollten Sie aufhorchen lassen. Kosten die Artikel weniger als die Hälfte des Originalpreises, lieber Finger weg.

 

#2 Kontaktinformationen: Jeder ordentliche Online-Shop hat eine Mailadresse und/oder Telefonnummer über die die Kunden in Kontakt treten können. Ist auf der Webseite eine Telefonnummer angegeben, schadet ein kurzer Anruf vor der Bestellung nicht, um den Anbieter zu verifizieren. Ein Alarmsignal ist auch, wenn der Shop eine Free-Mail-Adresse verwendet (zB eine gmx oder gmail-Adresse).

 

#3 Webseite: Werfen Sie einen kritischen Blick auf die Webseite des Händlers, denn die URL kann täuschen. Die Endung .at oder .de ist kein Hinweis auf den tatsächlichen Sitz des Verkäufers. Vorsicht auch, wenn die Homepage zahlreiche Rechtschreib- und Grammatikfehler aufweist.

 

#4 Gütesiegel: Diese werden oft unrechtmäßig verwendet oder es handelt sich um frei erfundene Vertrauenssiegel. Machen Sie auf der Seite des Gütesiegel-Ausstellers den Gegencheck, ob der Shop sich auch auf der Partner-Liste des Ausstellers befindet.

 

#5 Impressum / AGB: Jede ordentliche Webseite muss über ein korrektes Impressum verfügen, aus welchem der Besitzer und der Firmensitz hervorgehen. Verdächtig ist auch, wenn keine AGB's vorhanden sind, oder diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Der Verkäufer muss auf das gesetzliche Rücktrittsrecht hinweisen.

 

#6 Zahlungsmöglichkeiten: Lassen Sie sich nicht auf Vorauskasse ein, bevorzugen Sie Zahlungsmöglichkeiten wie Kauf auf Rechnung oder mit Kreditkarte, hier können Sie notfalls Ihr Geld zurückfordern.

 

#7 Markenprodukte: Vergleichen Sie das Logo auf der Ware mit dem Logo des Markenproduktes. Viele teure Marken führen auf Ihrer Webseite auch eine Liste mit offiziellen Händlern.

 

Raus aus der Shopping-Falle

Wer bemerkt, dass er Onlineshop-Fälschern in die Falle getappt ist, sollte sofort vom Vertrag zurücktreten und die Rückzahlung des Kaufpreises fordern (per Mail oder in einem eingeschriebenen Brief). Haben Sie mit Kreditkarte bezahlt, kontaktieren Sie so schnell wie möglich das Kreditkartenunternehmen und bitten um Rückbuchung des Betrages. Zusätzlich sollten Sie Anzeige bei der Polizei erstatten.

 

Wird gefälschte Ware vom Zoll abgefangen und beschlagnahmt, werden Sie kontaktiert und informiert, dass Sie der Vernichtung der Ware zustimmen oder widersprechen können. Um einem Gerichtsverfahren zu entgehen, empfiehlt es sich, der Vernichtung zuzustimmen.

 

Tipps

Hier finden Sie eine Liste mit betrügerischen Online-Shops.

⇒ Eine sehr gute und übersichtliche Information zum Thema „Online-Handel mit gefälschten Waren“ finden Sie hier.

Breiter, tiefer, schneller: Autotuning unbedingt der Versicherung melden

Beim jährlichen Treffen der GTI-Fans am Wörthersee oder diversen Motorsport-Events schlagen die Herzen vieler Autofans höher. PS-begeisterte Autobesitzer und Bewunderer frönen ihrer Leidenschaft und erfreuen sich an den aufgemotzten Fahrzeugen. Doch soweit muss die Begeisterung gar nicht gehen, schon kleine Änderungen am Fahrzeug müssen gemeldet werden und das nicht nur bei der Fahrzeugprüfstelle, sondern auch bei der Versicherung!

 
Die gängigsten Änderungen an Fahrzeugen und was es zu beachten gilt:

 

♦ Chip-Tuning

 

Leistungssteigerungen des Motors um mehr als 5% sind eintragungspflichtig.

 

♦ Tieferlegen, Höherlegen

 

Jede Änderung am Fahrwerk ist eintragungspflichtig.

 

♦ Lenkrad oder Auspuff ändern

 

Änderungen bei Lenkrad oder Auspuff sind nur eintragungspflichtig, wenn Sie keine EG-Betriebserlaubnis haben.

 

♦ Felgen und Reifen

 

Im Typenschein ist festgelegt, welche Felgen und Reifen für das Fahrzeug verwendet werden dürfen. Stimmen Felgen und Reifen mit diesen Angaben überein und ragen nicht über die Karosserie hinaus, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Möchten Sie Felgen verwenden, deren Hersteller im Typenschein nicht angegeben ist, benötigen Sie ein Gutachten.

 

♦ Tönungsfolie

 

Die Windschutzscheibe ist für Tönungsfolie tabu, an den vorderen Scheiben nur erlaubt, wenn es medizinisch notwendig ist. Generell müssen Tönungsfolien von einer Fachwerkstätte geklebt werden und typengenehmigt sein – Nachweise darüber sind im Auto mitzuführen. Jede Folie muss übrigens mit einem Genehmigungszeichen versehen sein.

 

♦ Farbe ändern

 

Genehmigen muss man eine neue Farbe nicht lassen, allerdings bei der Zulassungsstelle melden, damit man einen Zulassungsschein mit der richtigen Fahrzeugfarbe bekommt.

 

Fazit

Wer an der Motorleistung des Fahrzeuges schraubt, oder die Vorgaben für Reifendimensionen nicht einhält, sollte das unbedingt der Versicherung melden. Lässt sich nämlich im Falle eines Unfalles nachweisen, dass die Tuning-Maßnahme für das Unfallgeschehen maßgeblich war, kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen bzw. sich die Kosten wieder von Ihnen zurückholen.

Wertkarten-Registrierung: Aus für anonyme SIM-Karten

Mit Jahreswechsel trat die Verordnung in Kraft, dass auch Prepaid-SIM-Karten registriert werden müssen. Konkret bedeutet das, dass Wertkarten-Nutzer sich beim Neukauf einer Wertkarte ausweisen müssen und erfasst werden.

 

Für bestehende Karten wurde eine Übergangsfrist bis 1. September 2019 eingeräumt. Diese können bis Anfang September noch anonym genutzt werden, danach aber nicht mehr ohne Registrierung aufgeladen werden. Bestehende Guthaben können natürlich verbraucht werden.

 

Wie bereits in vielen anderen EU-Ländern Pflicht, soll diese Maßnahme nun auch in Österreich die Kriminalprävention und Verbrechensaufklärung unterstützen.


 
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