Februar 2010  |  Berufsunfähigkeit, ein Missgeschick & die Verschrottungsprämie!


Berufsunfähigkeit – Schutz vor Einkommenslücken erweitert


Berufsunfähigkeitsversicherungen sind heute eigentlich ein Muss: Fast jeder vierte Arbeitnehmer scheidet aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Berufsleben aus, eine ausreichende gesetzliche Absicherung existiert praktisch nicht mehr. Nun gibt es mit einer neu entwickelten Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Erweiterung dieser existenzsichernden Vorsorge.

Erwerbsunfähigkeit liegt dann vor, wenn jemand aufgrund körperlicher oder geistiger Leiden nicht mehr in der Lage ist, irgendeiner Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der Gesetzgeber hat für diesen Fall der sogenannten vollen Erwerbsminderung nur eine minimale Absicherung vorgesehen. Bei einer möglichen Arbeitsleistung von weniger als drei Stunden pro Tag zahlt der Staat eine so geringe Rente, dass der Sozialfall vorprogrammiert ist.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer die erste Wahl sein, bietet sie doch einen finanziellen Schutz, wenn man aufgrund einer Erkrankung, eines körperlichen oder seelischen Leidens oder eines Unfalls seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Aber es gibt auch Fälle, in denen der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich ist oder kaum in Frage kommt:
  • Der Beruf ist, z. B. wegen seines hohen Risikopotenzials, nicht versicherbar.
  • Es besteht eine gesundheitliche Vorbelastung.
  • Der Versicherungsnehmer ist in eine so hohe Berufsgruppe einzustufen, dass die Prämie für ihn nicht mehr erschwinglich ist.

Insbesondere für solche Fälle oder für Personen, die lediglich eine preiswerte Basisabsicherung wünschen, wurde diese Erwerbsunfähigkeitsversicherung entwickelt.

Sie möchten mehr über dieses Produkt und über die Absicherung bei Berufsunfähigkeit erfahren? Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!


TIPP 

Die Leistung aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung gilt auch im Falle der Pflegebedürftigkeit ab drei Pflegepunkten.


 
 
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