KundenInfo 01.19


 

 

Winter-Wunderland: aber nicht auf dem Dach!

 

Die weiße Winterpracht auf dem Hausdach kann tückisch sein, das Gewicht etwa von feuchtem Neuschnee wird oft unterschätzt. Ist der Schneedruck zu groß, drohen Dachschäden oder -lawinen. So können Sie vorbeugen:

 

Kontrollieren und Abschaufeln

Sturmversicherungen decken Schäden durch Schneedruck grundsätzlich ab, doch selbst die beste Versicherung bewahrt Hauseigentümer nicht davor, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen - auch bei unbewohnten Gebäuden. Das Abschaufeln der Schneemassen ist sogar behördlich vorgeschrieben, sobald die lokal unterschiedlichen Lastgrenzen überschritten werden: Auskunft darüber geben die Gemeinden. Wird die Schneelast am Dach nicht regelmäßig kontrolliert und bei bestehendem Risiko nicht beseitigt, hat man im Schadensfall keinen Anspruch auf Entschädigung.
 

Vorsicht und Umsicht

Müssen Sie also Ihr Dach selbst erklimmen, wenn Gefahr droht? Das wäre meist halsbrecherisch und nicht zumutbar: Holen Sie sich Hilfe vom Dachdecker/Spengler oder - sollte bereits Gefahr im Verzug sein - Unterstützung bei Feuerwehr bzw. Bundesheer. Können Sie Ihr Bemühen um Schneeräumung durch Professionisten nachweisen, sind Sie Ihrer Pflicht nachgekommen.


Melden Sie entstandene und auch vermutliche Schäden sofort – am besten durch Dokumentation der Schneemengen, und fotografieren Sie nach der Schneeschmelze alle Zerstörungen wie zerbrochene Photovoltaik-Zellen oder Löcher am Dach. Solche Lecks müssen übrigens abgedichtet werden, um Folgeschäden zu vermeiden, das gehört ebenfalls zu Ihrer Instandhaltungspflicht. Am besten legen Sie Ihrer Schadensmeldung gleich einen Kostenvoranschlag des Dachdeckers bei!

 

Schutz vor Dachlawinen

Prävention ist auch bei Dachlawinen wichtig. Als Hauseigentümer haften Sie, wenn Fußgänger durch Abrutschungen verletzt, Fahrzeuge beschädigt oder Straßen blockiert werden. Können Schneemassen von Ihrem Dach auf Hauseingänge, öffentliche Geh- oder Fahrwege abgehen, sind Warnschilder zu wenig: In schneereichen Gebieten sowie bei hohen Häusern oder Steildächern mit Neigungen über 45 Grad sind zwingend Schutzvorrichtungen wie Schneefanggitter und Schneestopper anzubringen.

 

 

Informationen zu:
Firma:
Titel:
Vorname:
Nachname:
Straße:
PLZ/Ort:
Telefon:
E-Mail Adresse:
Sonstiges:
Ja, ich möchte kontaktiert werden.
 

 
Zurück zum aktuellen Newsletter


 
Newsletter weiterempfehlen 
Markus Steinberger
A-4842 Zell am Pettenfirst 26

Mobil
+43 (0))676 - 94 41 981
Fax
+43 (0)7675 - 230 860
E-Mail
m.steinberger@hvm.at
Webseite
www.steinberger/hvm.at


Informationen laut § 5 E-Commerce-Gesetz
 


Sie haben die Möglichkeit, jederzeit den Empfang weiterer Nachrichten von uns abzulehnen.
Klicken Sie hierfür bitte auf diesen Abmeldelink.
 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden.

Die Informationen wurden von Markus Steinberger als Erfüllungsgehilfe der HVM Versicherungsmakler GmbH (4842 Zell am Pettenfirst 26) mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem können weder Markus Steinberger noch die HVM Versicherungsmakler GmbH irgendeine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernehmen.Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


(Fotos: iStockphoto)
 

Datenschutzerklärung