KundenInfo 01.19


 

 

Neue Wohnung, neue Haushaltsversicherung?

 

Wer seinen Wohnsitz wechselt hat jede Menge zu tun und eine Menge Papierkram zu erledigen. Wichtig ist aber, sich dennoch Gedanken bezüglich der Haushaltsversicherung machen. Grundsätzlich haben Sie 2 Möglichkeiten:

 

Raus aus dem alten Vertrag

Wer seinem bisherigen Vertrag „entkommen“ möchte: das ist die Gelegenheit! Der Wohnungswechsel berechtigt Sie nämlich in jedem Fall zur Kündigung der Haushaltsversicherung, auch zu vorzeitiger Kündigung trotz vereinbarter Laufzeit und ohne Nachzahlung von ev. Treuerabatten.

 

Wichtig ist allerdings, dass die Kündigung VOR Beginn des Umzuges und mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzuges gekündigt werden. In der Praxis ist es häufig so, dass der Versicherer zum Nachweis den neuen Meldezettel haben möchte.

 

Versicherung mitübersiedeln

Ansonsten geht die Versicherung praktischerweise auf den neuen Wohnsitz über und gilt auch während der Zeit des Umzuges. Melden müssen Sie dem Versicherer Ihren Umzug auf jeden Fall, da sich der Versicherungsgegenstand ändert.

 

Tipp – bestehenden Vertrag überprüfen

Ein Wohnungswechsel ist eine günstige Gelegenheit, seine bestehende Haushaltsversicherung unter die Lupe zu nehmen. Planen Sie einen Umzug, setzen Sie sich kurz mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen gerne weiter, damit Sie auch im neuen Heim optimal versichert sind!

 

Wichtig: Um keine Fristen zu versäumen, melden Sie sich bitte auf jeden Fall vor der behördlichen Ummeldung bei uns!

 

 

 

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