Spielzeug, Hobby, Unfall: Gefahren, die durch Drohnen drohen

 

 

Wer selber keine hat, hat sie vermutlich schon einmal gesichtet - eine Drohne, die am Himmel surrt. Vielleicht reizt es auch Sie, solch ein Gerät zu steuern? Paaren Sie Ihre Begeisterung mit Vernunft: Denn auch die kleinste Flugmaschine kann großen Schaden anrichten.

 

Sicher unterwegs

Sind Sie stolzer Drohnenbesitzer oder wollen einer werden? Dann sollten Sie bedenken, dass der Betrieb Ihres Fluggeräts weder Menschen noch Sachwerte gefährden darf. Möglicherweise benötigen Sie für Ihre Drohne sogar eine luftfahrtrechtliche Bewilligung und eine Haftpflichtversicherung - Grund genug, sich im Vorfeld schlau zu machen, um Ihr Hobby sorglos genießen zu können!

 

Unterschiedliche Kategorien

Bei Drohnen mit einem Gewicht bis zu 250 g, einer maximalen Flughöhe von 30 Metern und einer Bewegungsenergie von höchstens 79 Joule handelt es sich um Spielzeug - rein rechtlich gesehen müssen Sie keine Haftpflichtversicherung abschließen. Aber Achtung: Ist eine Kamera an Bord, benötigen Sie eine Bewilligung und Ihre Drohne fällt automatisch unter Drohnenklasse 1 (normalerweise ab 25 kg) und wird versicherungspflichtig - genauso wie Modelle ab 251 g.

 

Besteht keine direkte Sichtverbindung zwischen Pilot und Fluggerät, übersteigt der Flugradius 500 Meter und die Bewegungsenergie 79 Joule, greift das Luftfahrtgesetz ebenso wie bei Drohnen der Klasse 2 ohne Sichtverbindung, die im Privatgebrauch selten anzutreffen sind und eine Zertifizierung, Registrierung und einen Pilotenschein erfordern.

 

Andere Länder, andere Gesetze

Wer seine Drohne mit auf Reisen nehmen möchte, sollte sich vor dem Urlaubsantritt mit den entsprechenden Gesetzen für Drohnenflüge im betreffenden Land befassen. Auch wenn die EU an einer einheitlichen Gesetzgebung arbeitet, sind derzeit die Regelungen in den europäischen Ländern noch sehr unterschiedlich. Eine gute Übersicht über die Gesetze der einzelnen Länder finden Sie hier.

 

Alles klar?

Wenn nicht, lassen Sie sich vom Experten beraten. Und beachten Sie, dass Sie als Pilot jedenfalls für alle Schäden und Verletzungen haften, sollte Ihre Drohne vom Himmel fallen - selbst, wenn sie noch als Spielzeug durchgeht. Eine Haftpflichtversicherung deckt jedenfalls die Kosten eines „Betriebsunfalls“!

 

Für ein persönliches Gespräch senden Sie uns das folgende Formular ...
Infos zu
 
Titel
 
Vorname
Nachname
 
Telefon
 
E-Mail
Mitteilung
 

 

 


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters
VFB Versicherungsmaklerbüro GesmbH
Versicherung Finanzierung Beratung

 

A-8700 Leoben, Mühltalerstraße 29
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 3842 45 105-0
+43 3842 45 105-80

 

office@vfb.at
www.vfb.at
Vom Newsletter abmelden

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
GISA-Zahl: 20376581


Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © StockSnap / pixabay