Nur die private Unfallversicherung hilft bei Freizeit und Sport
Nach Angaben der Arbeiterkammer Oberösterreich ereignen sich über 70 Prozent der Unfälle mit bleibenden gesundheitlichen Schäden zu Hause, beim Sport und bei sonstigen Freizeitaktivitäten. Doch gerade hier greift der gesetzliche Unfallschutz nicht. Pensionisten sowie nicht Erwerbstätige wie Hausfrauen und Kleinkinder sind in der Regel gar nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet auch nur bei Unfällen, die sich während einer Tätigkeit, welche im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder der Ausbildung stehen, ereignen. Doch gerade in der Freizeit, also in der Zeit, in der sich die meisten Unfälle ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.
Ein sehr wichtiger Bestandteil der Unfallversicherung sind die Unfallkosten, jedoch findet diese Untersparte nicht immer die notwenige Aufmerksamkeit und sollte bei keiner Unfallpolizze fehlen.
Was sind "Unfallkosten"?
Unfallkosten sind Heil-, Berge- und Rückholkosten. Heilkosten stehen dem Versicherten für alle Aufwendungen nach einem Unfall zur Verfügung, die nicht durch die Sozialversicherung gedeckt und ärztlich verordnet sind. Insbesondere handelt es sich um Privatarzthonorare, Therapien, Selbstbehalte für ärztliche Leistungen etc. Berge- und Rückholkosten sind die Kosten des Verletztentransportes (auch Hubschrauberbergung).
Beispiele 1:
Nach einem Sturz beim Schifahren wird der Verletzte mit einem Hubschrauber ins Krankenhaus geflogen. (Rechnung Hubschrauber)
Beispiel 2:
Nach einer schweren Schulterverletzung auf Grund eines Unfalles, wird vom Arzt eine Therapie von 20 Einheiten verordnet - von der Sozialversicherung werden aber nur 10 Einheiten übernommen (bewilligt). (Rechnung Therapie)
Beispiel 3:
Ein Radfahrer stürzt und verletzt sich dabei im Gesicht. Bei dem Unfall hat sich der Radfahrer auch 2 Zähne ausgeschlagen. Der erstmalige Zahnersatz nach einem Unfall ist mitversichert! (Rechnung des Zahnersatzes für 2 Zähne)
Fazit:
Sollten Sie bereits eine private Unfallversicherung (inkl. Deckung der Unfallkosten) haben, sind Sie im Falle des Falles gut abgesichert. Ausnahme: Sie üben eine risikoreiche Sportart aus. In diesem Fall kann es sein, dass die Versicherung im Schadensfall die Leistung nicht übernimmt. Damit dieses Szenario nicht eintritt, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
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