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Irrtum Pension - das war einmal!
Früher galt, wer 40 Jahre gearbeitet hatte, bekommt 2% pro Versicherungsjahr, und die Bemessungsgrundlage war das letzte Einkommen (dann die besten 5, 10, 15, 18, und letztlich 20 Jahre)
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Aktuell ist die Gutschrift pro Jahr nur mehr 1,78%
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Die Abschläge bei Frühpension sind derzeit 4,2 % pro Jahr
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Korridorpension (Frühpension ab 62) Abschläge 5,1% statt 2,1% und 40 Beitragsjahre statt bisher 37,5 Jahre)
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Bemessungszeitraum für die Bemessungsgrundlage 2012 = die besten 24 Jahre
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Ab 2028 sind es generell die besten 40 Jahre
Aufgrund der Änderungen im Pensionssystem, die schon jetzt gelten, ist mit einer Pensionshöhe von eher 50%-60% des letzten Einkommens zu rechnen.
Wenn Sie die Pension anhand Ihre individuelle Situation näher beleuchten möchten, füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus. Ihr SIVAG-Berater wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
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