Mai 2012  .  Privathaushalte, Scheidung und der Irrtum Pension

 

Irrtum Pension - das war einmal!

Früher galt, wer 40 Jahre gearbeitet hatte, bekommt 2% pro Versicherungsjahr, und die Bemessungsgrundlage war das letzte Einkommen (dann die besten 5, 10, 15, 18, und letztlich 20 Jahre)

  • Aktuell ist die Gutschrift pro Jahr nur mehr 1,78%
  • Die Abschläge bei Frühpension sind derzeit 4,2 % pro Jahr
  • Korridorpension (Frühpension ab 62) Abschläge 5,1% statt 2,1% und 40 Beitragsjahre statt bisher 37,5 Jahre)
  • Bemessungszeitraum für die Bemessungsgrundlage 2012 = die besten 24 Jahre
  • Ab 2028 sind es generell die besten 40 Jahre

 

Aufgrund der Änderungen im Pensionssystem, die schon jetzt gelten, ist mit einer Pensionshöhe von eher 50%-60% des letzten Einkommens zu rechnen.

 

 

Wenn Sie die Pension anhand Ihre individuelle Situation näher beleuchten möchten, füllen Sie bitte untenstehendes Formular aus. Ihr SIVAG-Berater wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

 

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Quelle Inhalte: VersicherungsJournal

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