„In Österreich herrscht eine Zweiklassen-Medizin. Wenn Sie Wert auf geringe Wartezeiten, eine zweite Meinung oder eine freie Krankenhauswahl legen, sollten Sie ernsthaft über eine zusätzliche private Krankenversicherung nachdenken."

Was bedeutet ...

 

„Urlaubsanspruch auch nach dem Tod“?

Ein Arbeitnehmer häuft über die letzten Jahre eine Menge nicht konsumierter Urlaubstage an. Plötzlich verstirbt dieser Arbeitnehmer. Was passiert mit dem ihm zustehenden Urlaubsanspruch?

 

Der Europäische Gerichtshof hat im Juni 2014 entschieden, dass nicht genommene Urlaubstage selbst dann nicht verfallen, wenn der Arbeitnehmer stirbt. Die Hinterbliebenen haben Anspruch auf Ausgleichszahlungen für den Resturlaub.

 

Nationale Gesetze oder "Gepflogenheiten", wonach der Urlaubsanspruch "untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet", seien mit dem EU-Recht nicht vereinbar, befanden die höchsten EU-Richter. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub sei "ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts".

 

Bei zwei unterschiedlichen Delikten zählt das jeweils gravierendere für die Kurszuteilung:

  • Psychologische Nachschulung (6 Stunden in mindestens zwei Sitzungen) bei Alkohol, Sicherheitsabstand und Pannenstreifen.
  • Perfektionsfahrt in der Fahrschule (2 Fahrstunden mit Besprechung) bei Vorrangverletzung, Fußgängerunterführung, technischen Mängeln, die vor Fahrtantritt erkannt wurden.
  • Fahrsicherheitstraining (sechsstündig) bei Kindersicherungspflicht, gefährliche technische Mängel, Vorrangverletzung, Fußgängergefährdung und wenn das Delikt auf mangelnde Fahrzeugbeherrschung zurückzuführen ist.
  • Ladungssicherungskurs (8 Stunden) bei mangelnder Ladungssicherung und Verstoß gegen Tunnelvorschriften.

 
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