Juni 2010  |  Sicherheit im Sport, Urlaub und Leben


Bei gefährlichen Hobbies ist die richtige Versicherungswahl entscheidend


Viele Versicherungsgesellschaften schließen in ihren Bedingungen der Unfallversicherung Risiko-Sportarten wie Flugsport, Rafting oder Motorsportbewerbe definitiv aus. Was viele aber nicht wissen: Auch Fußballer können beispielsweise den Versicherungsschutz verlieren, sobald sie Aufwandsentschädigung beziehen.

Die Versicherungsbedingungen sind je nach Gesellschaft ganz unterschiedlich. Darum ist es ratsam, auf die Hilfe eines unabhängigen Versicherungsmaklers zu vertrauen. Eine private Unfallversicherung macht auf jeden Fall Sinn. Denn nur knapp ein Drittel aller Unfälle ist durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt. Und treffen kann es jeden – beim Wandern, Bergsteigen oder bei einem Radausflug. Wir suchen für Sie die Ihren individuellen Bedürfnissen am besten angepassten Angebote aus dem Versicherungsmarkt heraus und berücksichtigen damit auch Ihre Freizeitgestaltung.

Ein gutes Beispiel ist hier die Situation bei Kletterern: Hier variiert der Versicherungsschutz zwischen den einzelnen Versicherern. Der Großteil der heimischen Versicherer deckt Unfallschäden bis zum Schwierigkeitsgrad 5 in der herkömmlichen Unfallversicherung. Wer beim Klettern ein höheres Risiko eingeht, sollte sich die Klauseln seiner Unfall-Polizze genau ansehen lassen, um im Falle eines Unfalls nicht ohne Schutz dazustehen.
 
 
 
 
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