Bereits im März 2011 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass geschlechtsspezifische Tarife diskriminierend sind. Ab dem 21. Dezember 2012 müssen deshalb alle Versicherungen Tarife beispielsweise in der Lebens- und Krankenversicherung ohne einen Prämienunterschied zwischen Frau und Mann anbieten – sogenannte Unisex-Tarife. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass dies nur wenigen Österreichern derzeit bekannt ist.

Ab dem 21. Dezember 2012 ist entsprechend eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) die Gleichbehandlung von Mann und Frau bei der Prämienberechnung von neuen Versicherungsverträgen verpflichtend. Das heißt, es dürfen nur noch sogenannte Unisex-Tarife angeboten werden.

Statistisch gesehen leben Männer risikoreicher und kürzer als Frauen. Bisher flossen diese statistischen Erkenntnisse über Lebenserwartung und geschlechterspezifische Risiken in die Prämienermittlung diverser Versicherungstarife ein. Bei Tarifen, die ab dem 21. Dezember 2012 neu angeboten werden, dürfen keine Unterschiede mehr bei Prämien und/oder Leistungen zwischen Männern und Frauen gemacht werden – das heißt ab diesem Zeitpunkt gelten die sogenannten Unisex-Tarife.

Nur wenige haben sich mit dem Thema Unisex-Tarife befasst

Eine repräsentative Onlineumfrage der GfK Austria GmbH unter 500 Österreichern zwischen 15 und 65 Jahren zeigt, was die Bürger zum Thema Unisex-Tarife wissen und ob ihnen bekannt ist, welche möglichen Auswirkungen dies auf zukünftige Vertragsabschlüsse haben wird.

Zwar betrifft das EuGH-Urteil fast jeden Konsumenten, doch laut Umfrage haben 69 Prozent der Männer und Frauen noch nie etwas von diesem Beschluss gehört. Etwa 25 Prozent der Bürger kennen zumindest den Begriff Unisex-Tarif. Nur fünf Prozent der Männer und vier Prozent der Frauen geben an, über den Beschluss Bescheid zu wissen und sich mit den Auswirkungen für sich selbst und für die eigene Familie auseinandergesetzt zu haben.

Die Studie zeigt, dass eine deutliche Mehrheit die Beschlüsse zur Gleichbehandlung bei der Prämienberechnung bei Versicherungsverträgen sehr gut findet: 85 Prozent der Frauen und 78 Prozent der Männer befürworten die Unisex-Tarife. Die Bürger, egal ob Mann oder Frau, sehen in dieser neuen Richtlinie nicht nur mögliche negative Auswirkungen für sich, sondern durchaus auch positive.

Die Folgen der Gleichbehandlung

Insgesamt erwarten Marktexperten, dass die Prämien in der privaten Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Pflegeversicherung sowie in bestimmten Bereichen der Altersvorsorge für Frauen, die einen Unisex-Tarif abschließen, günstiger werden, als nach der bisherigen Tarifkalkulation. In der Unfall- und Ablebensversicherung können die Prämien jedoch auch höher sein.

Männer hingegen profitieren prämienmäßig aller Voraussicht nach von den Unisex-Tarifen bei einer Unfall- oder Ablebensversicherung. Während sie eventuell bei einer privaten Renten-, Pflege- oder Krankenversicherung mit einer Verteuerung im Vergleich zur bisherigen Prämienkalkulation rechnen müssen.

Für die bestehenden Verträge ändert sich jedoch bei Männer und Frauen nichts. Auch gibt es bereits diverse Versicherungsarten, bei denen es schon jetzt in der Regel keine Prämienunterschiede zwischen Mann und Frau gibt. Darunter fallen zum Beispiel Sachversicherungen wie die Eigenheim- oder Haushaltsversicherung sowie Haftpflicht-, Reise- und Rechtsschutz-Polizzen.

Sicherheit geht vor

Grundsätzlich ist es ratsam, sich bei einem Versicherungsexperten zu informieren, wie man eventuell von der Einführung der Unisex-Tarife profitieren kann. Auf alle Fälle sollten existenziell notwendige Absicherungen, beispielsweise ein finanzieller Hinterbliebenenschutz durch eine Ablebensversicherung des Hauptverdieners einer Familie, zeitlich unabhängig von der Einführung der Unisex-Tarife erfolgen.

Denn im Ernstfall zählt nicht, was man sich eventuell durch das Warten auf einen Unisex-Tarif hätte sparen können, sondern dass die Versicherung die vereinbarte Geldsumme ausbezahlt. Übrigens bieten diverse Versicherer bereits Unisex-Tarife oder auch Umstiegsklauseln an.

Für gesunde Konsumenten ist der Umstieg auf einen anderen Tarif, wenn es sich für sie rechnet, in vielen Fällen sowieso möglich. Für eine optimale, bedarfsgerechte Absicherung empfiehlt es sich, ein ausführliches Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann zu führen.

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