Wenn ein Nachbarskind in Ihren Pool fällt ...

 

Mit einem eigenen Pool oder Schwimmteich im Garten verwirklichen sich immer mehr Häuslbauer aber auch langjährige Hausbesitzer einen großen Traum. Den Luxus, den Badespaß vor der eigenen Haustüre zu haben und im Sommer nach Lust und Laune Erfrischung im kühlen Nass zu suchen, sehen viele als eine Erhöhung der Lebensqualität.

 

Mit Beginn der Badesaison stellen sich neben dem sommerlichen Lebensgefühl aber auch die Sorgen der Eltern um Ihre Kinder ein. Und das nicht ganz zu Unrecht: Ertrinken ist die zweithäufigste Todesursache bei Kindern und das meist nicht in stark frequentierten Freibädern oder öffentlichen Schwimmanlagen, sondern in privaten Pools und Teichen. Wasser übt auf Kinder eine magische Anziehungskraft aus, mit Vergnügen spielen sie rund um oder im Wasser. Damit sich der Spielspaß in eine Katastrophe entwickelt, reicht oft schon eine Wassertiefe von ca. 20 Zentimetern aus.

 

Aufsicht ist Pflicht

Der wichtigste Grundsatz ist, dass Kleinkinder in der Nähe von Wasser nie unbeaufsichtigt bleiben. Keine Sekunde lang! Schon ein kurzer Gang in die Küche um ein Glas Saft zu holen, kann ausreichen …

 

Zur Absicherung verpflichtet

Wer selber Kinder hat, für den ist die Absicherung des Badeparadieses ohnehin eine Selbstverständlichkeit. Was aber, wenn Sie selber keine Kinder haben? Auch dann sind Sie zu einer entsprechenden Absicherung verpflichtet, denn kommt ein Kind in Ihrem Pool oder Teich zu Schaden – auch wenn das Kind nicht eingeladen war – können Sie für die Folgen des Unfalles haftbar sein.

 

Im Rahmen der „Verkehrssicherungspflicht“ sind Sie also dafür verantwortlich, dass niemand in Ihrem Pool oder Teich zu Schaden kommt. Mit einem Zaun um das Grundstück oder einer ausreichend starken Abdeckung der Wasserfläche kommen Sie dieser Pflicht nach und stellen sicher, dass Sie sich nicht eines Tages mit einer Tragödie in Ihrem Garten und horrenden Schadensersatzforderungen konfrontiert sehen. Und im schlimmsten Fall hilft es auch nicht, sich mit der Aufsichtspflicht der Eltern oder mit dem Umstand, dass die Kinder Ihr Grundstück gar nicht betreten dürfen hätten herauszureden, da gerade in kinderreichen Siedlungsgebieten mit einem kindlichen Fehlverhalten zu rechnen ist.

 

Hinweis: Zur Falle für ein Kleinkind kann auch eine ungesicherte Regentonne oder ein vermeintlich harmloses Planschbecken werden – hier hilft schon ein Abdeckgitter oder nach jedem Benutzen das Becken zu leeren, um das Schlimmste zu vermeiden.

 

Unumgänglich ist jedenfalls eine gute Absicherung durch eine Haftpflichtversicherung mit ausreichend hoher Versicherungssumme. Diese übernimmt gegebenenfalls an Sie gerichtete Schadenersatzforderungen und hält ihnen so – zumindest finanziell – den Rücken frei. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Haftpflichtversicherung über eine ausreichend hohe Versicherungssumme verfügt, geben Sie uns Bescheid. Wir überprüfen gerne Ihre Polizze!

Informationen zu:



Firma:
Titel:
Vorname:
Nachname:



Straße:
PLZ Ort:
Telefon / Mobil:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.





 
Zurück zum aktuellen Newsletter

 

Roman Tacha Versicherungsmakler GmbH
Partner der Maklergruppe

 

A-1190 Wien, Silbergasse 11/1/13
Tel +43 01 330 10 10

 

office@tacha.eu
www.tacha.eu

 

 

Versicherungsvermittlerregister: GISA-Zahl 23778061
Offenlegungs-/Informationspflicht

 

 

Vom Newsletter abmelden

Bildnachweis  | © istock