ARGE MED-Newsletter 12/2020
Kein Versicherungsschutz bei Corona-Massentests?
Die Massentests sind ein logistischer Kraftakt und involviert viele Akteure. Versicherungstechnisch kann das zu Problemen bei der Haftung führen.
Bekanntlich werden nicht nur Ärzte die Tests durchführen. Ein sehr breites Spektrum an zumindest minimal medizinisch geschultem Personal wird in den nächsten Tagen die Testabstriche vornehmen. Das Qualifikationsgefälle gegenüber den Ärzten ist damit doch erheblich, was einerseits seitens der Ärzteschaft für Kritik sorgt – und andererseits eine weitere wichtige Frage aufwirft.
Denn während es bei den Ärzten zwar nicht an Qualifikation mangelt, fehlt es oft an etwas nicht weniger Wichtigem: dem geeigneten Versicherungsschutz während der Testmaßnahmen.
Bei rein angestellt tätigen Ärzten und bei Ärzten in Ausbildung ist der Status der Versicherungsdeckung für diese außertourlichen Tätigkeiten nämlich weder in der Arzthaftpflicht- noch in der Berufs-Strafrechtsschutzversicherung automatisch abgedeckt.
Die ARGE MED-Berater konnten im ärztlichen Angestelltenbereich für die meisten Versicherten jetzt pauschal und automatisch eine Haftpflicht-Deckung für einen Corona-Einsatz vereinbaren.
Wenn Sie üblicherweise keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen, empfiehlt sich aber jedenfalls eine individuelle Abklärung zur Versicherungssituation, bevor Sie sich in den Corona-Einsatz begeben.
Dort wo wir entsprechende Sonderlösungen bereits vereinbaren konnten, sind diese vorerst bis zum 1.5.2021 kostenfrei bestätigt und gelten auch für künftige ähnliche Maßnahmen, etwa die kommenden Impfungen. Und Ihre spezialisierten Berater werden auch weiterhin auf alle Aufgaben und Herausforderungen, die in dieser Pandemie auf Österreichs Ärzte warten, aufmerksam reagieren.
Bei individuellen Fragen oder wenn generell Ihr Berufsstatus einem Update unterzogen werden muss, kontaktieren Sie bitte Ihren Berater, gerne auch mit nachfolgendem Kontaktformular.
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