Unfall, Krankheit, Diebstahl: Wenn der Urlaub nicht nach Plan verläuft ...

 

(verpd) Nicht immer verläuft der Urlaub so, wie man es sich wünscht. Egal ob Unfall oder Krankheit kurz vor oder während der Reise oder ob man Opfer eines Diebes während des Urlaubes wird, vieles kann schnell zu einem ärgerlichen und mitunter kostspieligen Problem werden. Viele Schwierigkeiten lassen sich jedoch von vornherein mit den passenden Versicherungspolicen abfedern.

 

Wenn Unfall oder Krankheit die Urlaubspläne vernichten

Eine der wichtigsten Reisepolicen für einen Auslandsurlaub ist die Auslandsreise-Krankenversicherung. Sie wird auch vom Verband der gesetzlichen Krankenkassen, dem GKV-Spitzenverband, in allen landesspezifischen Merkblättern für Urlauber dringend angeraten. Wird ein Reisender krank oder verunfallt, muss er selbst als gesetzlich Krankenversicherter in den meisten außereuropäischen Ländern die dort anfallenden Arzt- und Krankenhauskosten komplett aus der eigenen Tasche zahlen.

 

Denn auch bei Auslandsreisen innerhalb der Europäischen Union werden im Rahmen der Europäischen Krankenversicherungs-Karte (EHIC), die normalerweise alle gesetzlich Krankenversicherte haben, nicht alle Behandlungskosten vollumfänglich von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Ein Krankenrücktransport aus dem Ausland, der mehrere Tausend Euro kosten kann, wird von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel gar nicht bezahlt.

 

Eine bestehende Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt dagegen bei einer während der Reise auftretenden Krankheit oder bei einem Unfall die notwendigen Ausgaben für eine ambulante und/oder stationäre Versorgung im Ausland. Wenn in der Police vereinbart, werden auch die Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport nach Deutschland übernommen.

 

Sollte es zum Reisestorno oder -abbruch kommen

Einen besonderen Kostenschutz für Reisende bietet die Reiserücktritts- und -abbruchversicherung. Wer zum Beispiel kurz vor Reisebeginn einen gebuchten Urlaub aus wichtigen Gründen nicht antreten kann, muss ohne eine Reiserücktritts-Versicherung die zum Teil hohen Stornokosten selbst tragen.

 

Eine bestehende Reiserücktritts-Police übernimmt dagegen die Stornokosten, wenn die Reise wegen eines versicherten Grundes wie eines erlittenen Unfalles, einer plötzlichen Krankheit, eines Todesfalls eines nahen Angehörigen oder eines Brandschadens am Eigenheim nicht angetreten wird.

 

Kommt es während der Reise zu einem solchen Vorfall und möchte oder muss der Reisende deswegen seinen Urlaub abbrechen und zurückreisen, muss er unter anderem die Aufwendungen für die außerplanmäßige Rückreise wie einen separaten Rückflug selbst zahlen. Auch die nicht mehr in Anspruch genommenen Reiseleistungen wie Ausflüge, Unterkunft oder die planmäßigen Rückreisekosten werden ihm nicht erstattet. Eine vorhandene Reiseabbruch-Versicherung, die oft als Kombination mit einer Reiserücktritts-Police angeboten wird, sichert derartige Kosten ab.

 

Assistenzleistungen in Notfällen

Wer mit dem Auto verreist, kann in Notfällen von den finanziellen und persönlichen Assistenzleistungen einer bestehenden Schutzbrief-Police profitieren. Ein Schutzbrief, der sich häufig gegen einen geringen Aufpreis in der Kfz-Versicherung mitversichern lässt, bietet je nach Vertragsvereinbarung eine Soforthilfe bei Pannen, Krankheit, Unfall oder Diebstahl im In- und Ausland.

 

Wenn im Schutzbrief vereinbart, wird bei einem versicherten Notfall im Ausland zum Beispiel auch ein Dolmetscher gestellt oder dem Schutzbriefinhaber geholfen, wenn ihm im Urlaub die Papiere und/oder das Geld gestohlen werden. Wer im Urlaub mit wertvollem Hab und Gut wie einer teuren Sport- und/oder Fotoausrüstung unterwegs ist, für den kann zudem eine Reisegepäckversicherung ratsam sein.

 

Übrigens: Viele Versicherungspolicen wie die Kfz-Versicherung, die private Haftpflicht-, Unfall- und/oder Rechtsschutz-Versicherung, die Alltagsrisiken abdecken, gelten auch für Reisende. Bei Auslandsreisen ist es diesbezüglich wichtig, dass der in der Police vereinbarte Geltungsbereich, also das Gebiet, in dem der Versicherungsschutz besteht, auch das jeweilige Reiseland miteinschließt.

 

Melden Sie sich bei Ihrer/Ihrem EFS VermittlerIn! Sie/Er sorgt für die optimale Absicherung einer geplanten Reise.

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