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März 2015  .  Sachwertbeteiligungen & KONTO plus
 
 

Auf flotten Rollen unterwegs: Versicherungsschutz nicht vergessen!

 

Das Ende der kalten Jahreszeit ist abzusehen, und jeder wartet bereits sehnlichst darauf, sich wieder ausgiebig im Freien aufzuhalten und zu sporteln. Egal ob Radeln oder eine der jüngeren Sportarten wie Inlineskaten oder Waveboarden (eine Art des Skateboardens), von Jahr zu Jahr werden es mehr.

 

Rund eine Million Österreicher jeden Alters rollen bereits im Sommer mehr oder weniger rasant durch die Landschaft – leider oft ohne entsprechend versichert zu sein. Denn drei von vier Unfällen passieren in Österreich in der Freizeit – Folgeschäden mit langwierigen Therapien oder Reha-Maßnahmen sind dabei nicht in der staatlichen Unfallversicherung inkludiert!

Um zumindest die finanziellen Folgen derartiger Unfälle abzumildern, sollte man sich unbedingt mit dem Abschluss folgender Versicherungen auseinander setzen:
 

Haftpflicht:


Grundsätzlich ist jeder über seine Haushaltsversicherung auch haftpflichtversichert, das heißt, die Versicherung kommt nach Unfällen für Ansprüche geschädigter Personen auf. Dieser Versicherungsschutz gilt in der Regel auch für die im gleichen Haushalt lebenden Kinder. Vorsicht ist jedoch geboten, sobald die Kinder eine Lehre beginnen, volljährig werden oder zu studieren beginnen. Versicherungen haben hier ganz unterschiedliche Ansichten und Regelungen, ab welcher Altersgrenze und unter welchen Voraussetzungen ein Kind nicht mehr mitversichert ist. Einige sehen bereits eine Lehrlingsentschädigung als Grund an, dass ein Jugendlicher aus dem elterlichen Versicherungsrahmen fällt!

 

Unfallversicherung:


Um Ihre Familie weitreichender und umfassender abzusichern als dies mit der gesetzlichen AUVA möglich ist, können Sie für jeden eine eigene private Unfallversicherung abschließen. Kostengünstiger – und einfacher – ist es aber, Sie schließen gleich eine Familien-Unfallversicherung ab.

 

Rechtsschutzversicherung:


Angenommen, Sie radeln gemütlich mit Ihren Lieben auf einem idyllischen Radweg, als plötzlich ein Radrennfahrer ungebremst in Sie hinein kracht. Sie stürzen so unglücklich, dass Ihnen das Kreuzband reißt und eine langwierige, schmerzhafte Reha nötig wird.

Als Sie an den Unfallverursacher Schmerzensgeldforderungen stellen, schmettert er diese ab, da Sie seiner Meinung nach nicht schnell genug ausgewichen wären. Im Gegenteil, sein Anwalt schickt Ihnen eine Aufforderung, das demolierte und mehrere tausend Euro teure Rennrad zu bezahlen. Die Sache geht vor Gericht. Ohne Rechtsschutzversicherung kann das bedrohlich teuer werden, denn Gerichts- und Anwaltskosten fallen für alle Parteien an!

 

 

 

 

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Peter Höfler

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