Kreditkarte inklusive Reiseschutz: Worauf Sie achten müssen

 

„Wozu eine Reiseversicherung abschließen? Ich habe ohnehin eine Kreditkarte, mit der ich abgesichert bin.“ Wer sich darauf verlässt, kann sich mitunter gründlich täuschen.

 

Unterschiedliche Voraussetzungen

Die gebotenen Absicherungen variieren je nach Kreditkartenanbieter und -level von Klassik über Gold bis Platin. Sind Reisekrankenversicherung, medizinisch notwendiger Rücktransport in die Heimat, Reisestorno und -abbruch oder der Verlust Ihres Gepäcks inkludiert? Oft sind die Leistungen an Bedingungen geknüpft, etwa dass es sich um eine Pauschalreise handelt, die betreffende Reise ausnahmslos per Karte bezahlt und auch in den letzten Monaten zuvor benutzt und ein vorgeschriebener Umsatz erreicht wurde. Klären sollten Sie zudem die Versicherungssumme(n), die bei Kreditkarten mit Reiseschutz meist (zu) gering ausfällt. Informieren Sie sich, welche Gründe für ein Reisestorno akzeptiert werden, wie hoch der Selbstbehalt ist und wie viele Schadensfälle pro Jahr eingereicht werden können: Womöglich ist Ihr Kontingent bereits ausgeschöpft …

 

Unterschiedliche Behandlung

Familienangehörige und andere Mitreisende profitieren nicht gleichermaßen vom Versicherungsschutz: Reiseunfall- und Behandlungskosten werden oft nur für den Kreditkartenbesitzer übernommen, für Ehepartner und Kinder sind die Leistungen eingeschränkt und werden überdies nur erbracht, wenn die Angehörigen auch im gemeinsamen Haushalt mit dem Kreditkartenhalter leben. Sonstige Mitreisende sind kaum oder gar nicht geschützt, selbst wenn auch deren Reise per Karte bezahlt wurde.

 

Unterschiedliche Länder

Generell kann es entscheidend sein, Ihren Versicherer vorab über Reiseziel und -dauer zu informieren, damit Ihr Reiseschutz gültig wird. Soll Ihre Reise über Europa hinausführen, prüfen Sie vorab, ob dort überhaupt ein Versicherungsschutz per Kreditkarte besteht – manche Staaten wie die USA oder Kanada sind von vorneherein ausgenommen; in anderen Gebieten mit teuren Gesundheitssystemen reicht die Versicherungssumme meist nicht für hohe Arzt- oder Spitalskosten.

 

Umfassendes Gesamtpaket

Im Gegensatz zur Kreditkarte bieten klassische Reiseversicherungen umfassenderen und individuell abgestimmten Schutz für alle Mitreisenden, der von der Auslandskranken- und Rückholversicherung bis hin zu Storno-, Abbruch- und Gepäckversicherung reicht. Übrigens: Schon in Europa wird die E-Card nur bedingt anerkannt, in Überseeländern ist sie gar nicht gültig, dort müssen Sie ohne weiterführende Versicherung Krankenhausaufenthalte sowie alle anfallenden Behandlungskosten aus eigener Tasche bezahlen.

 

Tipp: Eine Jahresreiseversicherung ist häufig günstiger als mehrere Reisen jeweils einzeln zu versichern.

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters


 
 
Fincon Institut für private und gewerbliche
Wirtschaftsberatung Ges.mbH

 

8753 Fohnsdorf, Dr. Heinrich-Hulla-Platz 1
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 3573 34 573
+43 3573 34 573-30

 

office@fincon.at
www.fincon.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 

Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden. GISA-Zahl:20126643

Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Datenschutzerklärung

Bildnachweis  | © envato elements