Die Absicherung von Wertsachen richtig gestalten

 

Der Wert von Schmucksachen, Uhren und anderen Wertgegenständen ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Eine regelmäßige Überprüfung des Versicherungsschutzes ist deshalb angeraten.

 

Im Rahmen der Hausratversicherung gelten Schmuck, Edelsteine, Kunstgegenstände, Briefmarken, Münzen, Antiquitäten und Gegenstände aus Silber, Gold und Platin als Wertgegenstände. Auch Bargeld, Beträge auf Geldkarten, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere zählen dazu. Uhren, die nicht aus Gold oder Platin sind, zählen in der Regel zum normalen Hausrat.

 

Entschädigungsgrenzen und Höchstentschädigungen

Für Wertsachen gilt in der Hausratversicherung eine pauschale Entschädigungsgrenze. Diese liegt standardmäßig bei 20 Prozent, in Premiumtarifen bei 30 Prozent oder gar 50 Prozent. Der Versicherer leistet somit maximal bis zu dieser Obergrenze. Einzelvertragliche Erhöhungen sind gegen einen Beitragszuschlag möglich.

 

Innerhalb dieser pauschalen Entschädigungsgrenze gibt es Höchstentschädigungen für einzelne Gruppen: Bargeld und Geldkarten etwa 1.200 bis 1.500 Euro, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere etwa 3.000 bis 5.000 Euro und Schmuck, Briefmarken und Gold etwa 20.000 Euro. Sofern sich die Sachen in einem Wertbehältnis befinden, gelten höhere Grenzen.

 

Sicher verwahrt

An ein Wertbehältnis wiederum stellen die Versicherer genaue Anforderungen. So muss dieses ein Mindestgewicht haben oder fest verankert sein. Eine Klärung im Einzelfall, welche Werte im Wertbehältnis als versichert gelten, ist dringend angeraten.

 

Für Haushalte mit einem hohen Anteil an Wertsachen und hohen Einzelwerten empfiehlt sich eine spezielle Allgefahrenversicherung. Diese Deckungskonzepte bieten passgenauen Versicherungsschutz für hochwertige Hausrate.

 

Melden Sie sich bei Ihrem/Ihrer EFS VermittlerIn, er/sie berät Sie gerne, wie Sie Ihre Wertsachen am besten absichern können.

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