Fahrerflucht: Zettel an der Windschutzscheibe ist nicht genug

 

Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert: Sie haben sich beim Ausparken verschätzt und ein fremdes Fahrzeug beschädigt. Leider ist von dem Besitzer des Fahrzeuges nichts zu sehen und Sie haben es gerade eilig.

 

Aber Achtung! Ein Zettel mit Ihrer Telefonnummer auf der Windschutzscheibe reicht nicht aus! Wie bei einem anderen Unfall auch, müssen Sie mit dem Geschädigten Versicherungs- und Personendaten austauschen.

 

Abwarten und Polizei verständigen

Haben Sie eine angemessene Zeit (Richtwert: ca. 30 Minuten) erfolglos auf den Fahrer des beschädigten PKWs gewartet, müssen Sie unverzüglich die Polizei verständigen. Tun Sie das nicht, begehen Sie unerlaubtes Entfernen vom Unfallort = Unfallflucht.

 

Als Konsequenz bedeutet das - je nach Schadenhöhe - eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Fahrverbot oder der Entzug des Führerscheins.

 

Fahrerflucht und Versicherungsleistungen

Für die Versicherung ist die korrekte Meldung des Unfalles bei der Polizei ein wichtiges Kriterium. Nach einer Unfallflucht übernimmt die eigene Kaskoversicherung den Schaden womöglich nicht und die Kfz-Haftpflichtversicherung kann einen Betrag bis 5.000 € (bis zu 10.000 € bei Alkoholeinfluss zum Unfallzeitpunkt) zurückfordern.

 


 
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