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m.steinberger@hvm.at
 


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir freuen uns, Ihnen heute unsere aktuelle Newsletter-Ausgabe präsentieren zu dürfen und hoffen, Sie genießen die sonnigen Tage! Die folgenden Themen haben wir für Sie zusammengestellt:

  • Schlechtere Leistungen durch Auflösung der AUVA?

  • Wilder Streik ist kein außergewöhnlicher Umstand

  • Hagel, Hochwasser, Superzelle: ist Ihr Heim richtig abgesichert?

  • Motorrad-Schutzbekleidung auch für rasche Besorgungsfahrten erforderlich?

  • Geborgtes Auto: Nur mit Vollmacht ins Ausland

Für Ihre Fragen und Anliegen stehen wir Ihnen wie gewohnt mit Rat und Tat zur Seite.

 

Markus Steinberger


 

 

Schlechtere Leistungen durch Auflösung der AUVA?

 

Wird es zukünftig nach Unfällen keine oder nur noch stark reduzierte gesetzliche Leistungen geben? Wie wichtig ist und bleibt die private Unfallvorsorge?



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Wilder Streik ist kein außergewöhnlicher Umstand

 

Immer wieder geistern die Meldungen von Streiks diverser Fluglinien durch die Medien und verunsichern Urlauber. Welche Rechte haben Sie als Flugpassagier in so einem Fall wirklich?



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Hagel, Hochwasser, Superzelle: ist Ihr Heim richtig abgesichert?

 

Die Auswirkungen des Klimawandels sind nicht mehr wegzureden und längst regional in teilweise vernichtenden Wetterkapriolen spürbar.



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Motorrad-Schutzbekleidung auch für rasche Besorgungsfahrten erforderlich?

 

Für kurze Fahrten innerhalb des Ortsgebietes extra in die Lederkluft zwängen ...? Wie legal sind Jeans und Turnschuhe am Motorrad wirklich?



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Geborgtes Auto: Nur mit Vollmacht ins Ausland

 

Ein Wochenendurlaub in Ungarn oder ein Roadtrip nach Italien – zur Ferienzeit zieht es Herrn und Frau Österreicher ins nahe Ausland, mit dem Auto gelangt man schnell und unabhängig an den geplanten Urlaubsort.

 

Wer kein eigenes Auto hat, leiht sich eines von Eltern, Großeltern oder Freunden. Doch aufgepasst! Wer mit einem Fahrzeug, das nicht auf den Lenker zugelassen ist, über die Grenze fährt riskiert Reiseverzögerungen und im schlimmsten Fall Einreiseverbot. Werden an der Grenze die Papiere kontrolliert und stimmen Führerschein und Zulassung nicht überein wird nachgeprüft, ob das Fahrzeug eventuell gestohlen ist.

 

Um diesen Ärger zu vermeiden empfiehlt es sich, eine Benützungsbewilligung des Fahrzeughalters mitzuführen. Dies gilt auch, wenn sie mit einem geliehenen Anhänger ins Ausland fahren.

 

Passende Vollmachten finden Sie beim ARBÖ oder ÖAMTC.


 
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Die Informationen wurden von Markus Steinberger als Erfüllungsgehilfe der HVM Versicherungsmakler GmbH (4842 Zell am Pettenfirst 26) mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem können weder Markus Steinberger noch die HVM Versicherungsmakler GmbH irgendeine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernehmen.Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.


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