Wolfgang Hoppacher
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„Denken Sie über eine Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) nach. Ohne diese gibt’s im Fall des Falles durchschnittlich nur 947 Euro (!!) Pension.“

Wissen Sie eigentlich ...

 

was das „Pensionskonto neu“ ab 2014 bedeutet?

 

(kunid) Zum 1. Jänner 2014 stellt Österreich auf das neue, einheitliche Pensionskonto-System um.

 

Betroffen sind alle Pflichtversicherten nach dem Allgemeinen (ASVG)-, Gewerblichen (GSVG)- und dem Bauern (BSVG)-Sozialversicherungsgesetz, die ab 1. Jänner 1955 geboren wurden.

 

Außer einige wenige Berufsgruppen mit eigenem Berufsrecht wie Notare betrifft dies somit fast alle Österreicher. Ab 1. Jänner 2014 ist es das einzige Pensionskonto-System. Damit soll es nach Angaben der Verantwortlichen mit einem Klick möglich sein, alle relevanten Informationen zur individuellen Pension einzusehen. „Zukünftig ist alles sofort ersichtlich. Jede Person kann selbst sehen, was es bringt, bis 62, 63 oder 64 weiterzuarbeiten“, erläuterte der Obmann der Pensionsversicherungs-Anstalt (PVA), Manfred Felix.

 

Erste Jahrgänge werden seit November benachrichtigt

Seit November 2012 werden nach und nach Versicherte ab dem Geburtsdatum 1. Jänner 1955 benachrichtigt, ihre Versicherungszeiten nachzutragen. Bis Juni 2013 folgen alle weiteren. Mehr als zwei Millionen Versicherte werden von der PVA direkt via Brief benachrichtigt.

 

Nur mit allen eingetragenen Versicherungszeiten könne ein einheitliches Konto korrekt berechnet werden, wie die Verantwortlichen des neuen Systems betonen. „Wir wollen eine hohe Qualität der Kontoerstgutschrift erstellen. Dafür brauchen wir aber die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger, damit auch wirklich alle Versicherungszeiten gemeldet sind. Auch zum Beispiel Kinderbetreuungszeiten oder Versicherungszeiten im Ausland“, so Hundstorfer.

 

SVA errechnet zum Jänner 2014 vorläufige „Gutschrift“

Die Sozialversicherungs-Anstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) teilte mit, dass sie zum Jänner 2014 eine vorläufige Pensionskonto-Gutschrift errechnet, in die alle bisher erworbenen Pensionsansprüche miteinbezogen werden. Die SVA werde ihre Versicherten „umgehend über die vorläufige Gutschrift informieren und bittet die Selbstständigen, ihre Versicherungszeiten zu überprüfen und zu ergänzen“.

 

 

Was sagt die Presse zum „Pensionskonto neu“:

 

Fazit:
Renommierte Experten sind der Meinung, dass es durch diese neue Pensionsregelung viele Verlierer geben wird. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten der Vorsorge es gibt, damit Sie auch in der Pension Ihren aktuellen Lebensstandard aufrechterhalten können, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Senden Sie dafür ganz einfach das Formular (rechts) ab, wir melden uns bei Ihnen.

 


 
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