Wie Firmengelder im Falle einer Bankpleite abgesichert sind

 

Mehr als genug zu tun gibt es heuer für die heimische Einlagensicherung. Mit der Commerzialbank Mattersburg und der Anglo Austrian AAB (vormals Meinl Bank) sind Forderungen aus gleich zwei Bankpleiten abzuwickeln. Insgesamt muss die Einlagensicherung voraussichtlich für eine neue Rekordsumme von rund 540 Millionen Euro geradestehen. Vordergründig werden diese Entschädigungszahlungen naturgemäß an private Sparkunden geleistet. Während beispielsweise Kontoguthaben von Gemeinden aus der Einlagensicherung ausgenommen sind, gibt es dagegen für Firmengelder eine den privaten Ansprüchen sehr ähnliche Leistung.

 

Keine staatliche Einlagenabsicherung mehr

Die Einlagensicherung wurde in den letzten Jahrzehnten oft sehr kurzfristig und anlassbezogen umgekrempelt. Um heimische Sparer während der Finanzmarktkrise zu beruhigen wurde von der Republik Österreich zwischen 1. Oktober 2008 dem 31. Dezember 2009 sogar eine betraglich unbegrenzte Einlagenabsicherung übernommen. 2014 hat man sich innerhalb der europäischen Union auf eine Höchstentschädigungssumme pro Person, Unternehmen und Bank von 100.000 Euro geeinigt. Dabei hat sich der österreichische Staat als Garant sukzessive aus der Haftung zurückgezogen und inzwischen die Einlagensicherung zur Gänze an die Banken übertragen.

 

Garantiefonds der Banken reicht für Großpleiten nicht aus

Bis 2024 werden heimische Banken verpflichtet 0,8 Prozent der garantierelevanten Einlagen bzw. insgesamt rund 1,4 Milliarden in einen Absicherungsfonds einzuzahlen, um so für brancheninterne Schäden solidarisch aufzukommen. Die bisherige Dotierung reicht mit etwa 750 Millionen Euro vor Eintritt der beiden Bankpleiten mit entsprechenden Forderungen von insgesamt 540 Millionen jedenfalls zumindest kurzfristig aus. Aktuell werden sowohl abgesicherte Firmen- wie auch Privateinlagen binnen 15 Arbeitstagen ausbezahlt. Ab 2024 soll die Entschädigung dann sogar innerhalb von 7 Arbeitstagen erfolgen. Für verhältnismäßig kleine und natürlich auch nicht allzu häufige Bankpleiten sollte das weiterhin auch möglich sein. Eine etwaige Insolvenz einer österreichischen Großbank wird allerdings aus der Einlagensicherung nicht einmal ansatzweise zu stemmen sein.

 

100.000 Euro pro Unternehmen und Bank

Neben dem Unternehmer als Privatperson sind auch folgende Firmeneinlagen mit bis zu 100.000 Euro in der Einlagensicherung grundsätzlich eingeschlossen:

  • Sparkonten
  • Kontoguthaben (Girokonten, Festgeldkonten, Verrechnungskonten zu Wertpapieren)

Jedes Unternehmen begründet als juristische Person einen eigenständigen Anspruch an die Einlagensicherung.

 

 

⇒ Beispiel 1: Konkurs der Hausbank XY

 

Meier GmbH (75 % Eigentümer Franz Meier), Kommerzgirokonto: 120.000 €
Franz Meier, privates Sparbuch:   110.000 €

 

Sowohl die Meier GmbH als auch Herr Meier privat erhalten jeweils die Maximalsumme aus der Einlagensicherung von 100.000 € ersetzt, die beiden Forderungen werden gegeneinander nicht aufgerechnet.

 

Die maximale Haftungssumme von 100.000 € gilt für Unternehmen je eigenständigem Kreditinstitut. Im 3. Quartal 2020 gab es beispielsweise 368 wirtschaftlich selbständige Raiffeisenbanken und 49 Sparkassen mit jeweils abstraktem Haftungskreis.

 

 

⇒ Beispiel 2: Konkurs der 2 Hausbanken X und Y

 

Meier GmbH, Kommerzgirokonto bei Hausbank X 120.000 €
Meier GmbH, Kommerzgirokonto bei Hausbank Y 110.000 €

 

Aus der Einlagensicherung erhält die Meier GmbH jeweils die Höchstsumme von 100.000 Euro pro Bank, somit insgesamt 200.000 €.

 

 

Tipp – Größere Guthaben auf mehrere Anlagen verteilen

Zumindest kurzfristig besonders hart von der jüngsten Bankpleite im Burgenland wurden jene Unternehmer getroffen, die nicht nur die firmenmäßige sondern auch die private Bankverbindung exklusiv bei der Commerzialbank hatten. Praktisch über Nacht war für diese Firmeninhaber der Zugang zu sämtlichen Konten und somit auch zu Bargeld gesperrt.

 

Grundsätzlich sollten Unternehmer zumindest zwei geschäftliche Bankverbindungen in Erwägung ziehen, um nicht auch im Finanzierungsbereich eine zu hohe Abhängigkeit zu haben. Darüberhinaus sollte auch die bankmäßige Trennung von privaten und betrieblichen Vermögen in Erwägung gezogen werden. Generell empfehlenswert ist Anlagevermögen möglichst breit zu streuen.


 
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