Versehrtenrente & Krankengeld: Staat oder Privat?

 

Als Pflichtversicherte haben Gewerbetreibende und neue Selbstständige grundsätzlich Anspruch auf eine Versehrtenrente und Krankengeld. Diese Leistungen werden anhand einer für alle Versicherten fixen Größe bemessen. Freiwillig und kostenpflichtig können die Leistungen erhöht werden. Aber macht das wirklich Sinn? Alternativ stehen private Vorsorgen zur Auswahl. Sind diese umfangreicher, in der Höhe treffsicherer und oftmals preiswerter? Hinsichtlich Bedarfs, Gestaltungsmöglichkeiten und Kosten empfiehlt sich ein Risikocheck beim Versicherungsmakler ihres Vertrauens.

 

 →  Versehrtenrente

 

Jeder nach GSVG pflichtversicherte Mensch ist auch mit einer gesetzlichen Unfallversicherung - zumindest teilweise - abgesichert. Der Beitrag beträgt pauschal für jede und jeden Versicherten 121,08 € pro Jahr. Neben guten Sachleistungen besteht auch Anspruch auf Versehrten- respektive Hinterbliebenenrente.

 

Die Versehrtenrente bemisst sich nach der Bemessungsgrundlage und dem Grad der Erwerbsunfähigkeit. Die Bemessungsgrundlage beträgt für Gewerbetreibende grundsätzlich 20.841,95 €. Durch Zusatzbeiträge kann diese in 2 Stufen auf 34.082,65 oder 40.800,75 € erhöht werden. Die maximale Versehrtenrente erhöht sich dadurch von 1.488,51 € auf maximal 2.914,34 €.  Die jährlichen Kosten steigen um 121,13 € respektive 181,97 € an.

 

Berechnung anhand des Ausmaßes der Erwerbsunfähigkeit 

Bei völliger Erwerbsunfähigkeit (100%) beträgt die Jahresrente 2/3 der Bemessungsgrundlage. In diesem Fall spricht man von Vollrente. Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 100% gebührt eine Teilrente. Die Rente wird 14-mal pro Jahr ausbezahlt.

 

Schwerversehrte 

Schwerversehrte sind Personen mit mindestens 50-%-iger Erwerbsminderung. Diesen Personen gebührt eine Zusatzrente

  • bei einer unter 70% verminderten Erwerbsfähigkeit in der Höhe von 20%,
  • bei einer um mindestens 70% verminderten Erwerbsfähigkeit in der Höhe von 50%

ihrer Versehrtenrente oder der Summe ihrer Versehrtenrenten. 

 

Anspruch auf eine Versehrtenrente besteht, wenn und solange die Erwerbsfähigkeit infolge eines durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckten Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit über drei Monate nach dem Eintritt des Versicherungsfalles hinaus grundsätzlich um mindestens 20% vermindert ist.

 

Wichtig zu erwähnen ist jedoch, dass ausschließlich nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten Versicherungsschutz besteht! Beim Thema Freizeitunfall oder im Falle einer "privaten" Krankheit, ist jede Formel obsolet. Das Ergebnis für die Versehrtenrente ist immer NULL!  Der private Lebensbereich wird einfach nicht geschützt!

 

Diese Lücke gilt sowohl bei der Grundabsicherung als auch bei freiwilliger Erhöhung der Bemessungsgrundlage. Sie kann nur durch private Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Ablebensversicherungen geschlossen werden. Nur dadurch kann der private Lebensbereiches geschützt werden.

 

Berechnungsbeispiele zur gesetzlichen Versehrtenrente

 

#1 - Unfallversicherung ohne Höherversicherung

Jährliche Kosten: 121,08 €

Bemessungsgrundlage: 20.841,95 €

 

Ihre Versehrtenrente

Vollrente bei 100 % Erwerbsminderung: 1.488,71 €
Teilrente bei 50 % Erwerbsminderung: 595,48 €
Teilrente bei 20 % Erwerbsminderung 198,49 €

 

#2 - Höherversicherung Stufe I

Jährliche Kosten: 242,21 €

Bemessungsgrundlage: 34.082,65 €

 

Ihre Versehrtenrente

Vollrente bei 100 % Erwerbsminderung: 2.434,48 €
Teilrente bei 50 % Erwerbsminderung: 973,79 €
Teilrente bei 20 % Erwerbsminderung 324,60 €

 

#3 - Höherversicherung Stufe II

Jährliche Kosten: 303,05 €

Bemessungsgrundlage: 40.800,75 €

 

Ihre Versehrtenrente

Vollrente bei 100 % Erwerbsminderung: 2.914,34 €
Teilrente bei 50 % Erwerbsminderung: 1.165,74 €
Teilrente bei 20 % Erwerbsminderung 388,58 €

 

 

 

 →  Krankengeld für Gewerbetreibende

 

 

Für alle Versicherten mit weniger als 25 Arbeitnehmerinnen besteht automatisch eine idente Grundabsicherung. Dieses Krankengeld wird Unterstützungsleistung für Kleinunternehmer genannt und beträgt täglich 31,08 €. Anspruch besteht bei langen Krankheiten von zumindest 42 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt die Leistung rückwirkend ab dem 4. Tag der 100-%-igen Arbeitsunfähigkeit.

 

Zusätzlich kann freiwillig eine Krankengeldversicherung abgeschlossen worden. Dies funktioniert unkompliziert und nach einer Wartezeit von 6 Monaten sind sämtliche Krankheiten mitversichert, Arbeitsunfälle bereits vorher. Die Höhe der Beiträge und des täglichen Krankengeldes richtet sich ausschließlich nach der vorläufigen Beitragsgrundlage. Eine Nachbemessung findet nicht statt.

 

Der Krankgeldanspruch bewegt sich 2020 zwischen 9,21 € und 125,29 €. Nach 3 Tagen Karenz also ab dem 4. Tag wird diese für maximal 26 Wochen ausbezahlt. Nach einer Wartezeit von weiteren 26 Wochen kann für dieselbe Krankheit wieder Leistung bezogen werden. Erhaltene Leistungen sind als Betriebseinnahmen steuerpflichtig. Dafür stellen die geleisteten Beiträge eine Betriebsausgabe dar. Wie hoch der monetäre Ausfall für Ihren Betrieb tatsächlich ist, spielt keine Rolle.

 

Aber wie hoch ist ihr Verlust bei einer langen Krankheit wirklich? Reichen 60 % ihrer Beitragsgrundlage wirklich aus? Neben sozialversicherungspflichtigem Gewinn erwirtschaften sich auch fixe Kosten des Betriebes nicht alleine.

 

Zumeist empfiehlt sich das private Gegenstück Betriebsunterbrechungsversicherung für Gewerbetreibende (bzw. freiberuflich Tätige) alternativ oder ergänzend abzuschließen. Diese Versicherung wird kurz gerne BUFT genannt.

 

Beiden Varianten gleich ist die steuerliche Behandlung. Auch werden die Leistungen bei 100-%-iger Arbeitsunfähigkeit in Form eines täglichen Geldbetrages erbracht.  

 

Der große Vorteil der privaten Vorsorge ist deren flexible Gestaltung von Versicherungssumme und Karenzzeiten. Die Versicherungssumme wird anhand monetärer Bedürfnisse des Betriebes bemessen. Nicht eine vorläufige Beitragsgrundlage der SVS sondern der Deckungsbeitrag ihres Betriebes ist maßgeblich.

 

Durch diese maßgeschneiderte Lösung ist eine pauschale Aussage zur Beitragshöhe leider nicht möglich. Diese ist nämlich vom Alter, Gewerbe, Karenzzeit, Gesundheitszustand und natürlich der Versicherungssumme abhängig.

 

 

 

Krankengeld

GSVG

BUFT

max. Leistungszeit

26 Wochen

1 Jahr

Voraussetzungen

100 % erwerbsunfähig

100 % erwerbsunfähig

Leistung

60 % der täglichen Beitragsgrundlage

Taxe 1/360 der Versicherungssumme

Versicherungs-
summe

Beitragsgrundlage

sollte Deckungsbeitrag entsprechen

Krankengeld

mind. 9,21 € - max 125,29 €

-

Karenz

3 Tage

vereinbar von 3 bis zu 42 Tagen

Prämie/Beitrag

2,5 % der Beitragsgrundlage mind. 30,77 € max. 156,63 €

abhängig vom Alter, Beruf und Gesundheitszustand

Beispiel: 46 Jahre Makler 1/12 120 € 7 Tage Karenz

Wartezeit 

6 Monate (außer Arbeitsunfall)

keine

 

 

Wer bestmöglich für seine Gesundheit vorsorgen möchte, wird an zusätzlichen Absicherungen nicht vorbeikommen. Was und wie ist für jeden Selbständigen unterschiedlich und kann nur in einem Beratungsgespräch genau ermittelt werden.

 

Gerne besprechen wir ihre Möglichkeiten bei einem persönlichen (Web-)Gespräch!

 

 

Datenquellen: SVS, AUVA

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