Negative Einlagezinsen für Firmengelder im Anmarsch

 

Was für Industriekonzerne seit längerem bereits Realität ist, droht sich nun auch als Standard bei allen Firmenkunden breit zu machen. Unternehmen sollen künftig nicht nur für Kredite und Kontoüberziehungen sondern auch für ihre Bankguthaben Zinsen bezahlen. Wobei diese nicht als Negativ- oder gar Strafzinsen sondern mit der juristisch feinen Klinge als „Verwahrgebühr“ tituliert werden. Bislang wurden diese Gebühren hauptsächlich für Firmen ab sechsstelligen Einlagevolumina schlagend. Die von der Coronakrise stark gebeutelte Bankbranche nimmt nun aber auch kleinere Firmenguthaben und sogar auch Privateinlagen ins Gebührenvisier.

 

Stark gestiegene Bankguthaben von Unternehmen

Trotz Coronakrise sind die Firmenguthaben bei heimischen Banken im ersten Halbjahr 2020 um 10,73 Prozent bzw. 7,6 Milliarden Euro auf ein neues Rekordhoch von insgesamt 78,6 Milliarden Euro geklettert. Durch die Niedrigzinspolitik der europäischen Zentralbank wurden diese einst höchst profitablen Einlagen für die Banken zu einem ertragsmäßigen Desaster. Bereits seit 2014 müssen Kreditinstitute dafür bezahlen, wenn sie überschüssiges Geld bei der europäischen Zentralbank veranlagen. Was ursprünglich mit moderaten Kosten von 0,10 Prozent begann wurde inzwischen auf 0,50 Prozent erhöht. Da sich bei den meisten Banken bei weitem nicht für jeden eingelegten Euro ein Kreditnehmer oder gar eine alternative risikolose Veranlagung findet, müssen große Volumina kostenintensiv zwischengeparkt werden. Die neue Verwahrgebühr setzen die bislang vorgepreschten Kreditinstitute meist analog den Eigenkosten bei der Notenbank mit 0,50 Prozent an.

 

Überschaubare Ausweichmöglichkeiten für Firmen

Von negativen Zinsen und auch etwaigen kreativen Umgehungslösungen wie jener einer „Verwahrgebühr“ ausgenommen sind Sparkonten. Durch Umschichtungen von Guthaben vom laufenden Firmenkonto auf ein Sparkonto könnte zumindest theoretisch die Verwahrgebühr umgangen werden. Banken sind allerdings nicht verpflichtet Sparguthaben – speziell von Firmen – auch anzunehmen und könnten beispielsweise nur Festgelder mit negativen Zinsen anbieten. Solange die Banken die Verwahrgebühr volumensabhängig einheben, beispielsweise erst ab 100.000 € oder wie jetzt verstärkt schon auch ab 15.000 €, kann zumindest kurzfristig durch Aufteilung auf mehrere Kreditinstitute dieser Kostenfaktor umgangen werden. Mittelfristig ist auch mit Verwahrgebühren für Privateinlagen zu rechnen, womit wohl auch diese Übertragungsalternative verschwinden dürfte.

 

Tipp – Alternative Veranlagungsformen auch für das Firmenvermögen andenken

Wie die Coronakrise gezeigt hat ist gerade in schwierigen Zeiten für Unternehmen Liquidität ein hohes Gut. Während bei Einzelunternehmen relativ unkompliziert Geldflüsse aus der Firma in den Privatbereich und im Bedarfsfall wieder retour möglich sind, stellt sich das bei anderen Gesellschaftsformen aufgrund von zu berücksichtigten Eigentumsverhältnissen oder steuerlichen Anforderungen deutlich komplexer dar. Speziell hier macht es durchaus Sinn für mittelfristig voraussichtlich nicht benötigte Finanzreserven über Anlagealternativen nachzudenken. Nicht nur um eine etwaige Verwahrgebühr zu verhindern, sondern auch um Erträge zumindest in Höhe der Inflationsrate zu erwirtschaften.

 

Datenquelle: Österreichische Nationalbank


 
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