Trend zur Wärmepumpe: Wichtig ist die richtige Versicherung!

 

Angetrieben durch neue Gesetzesvorhaben und weil sich die Technik weiterentwickelt, steigt die Nachfrage nach Wärmepumpen. Nach der Installation sollte auch der Versicherungsschutz überprüft und angepasst werden.

 

Vor oder im Haus

Viele Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen gehen nach der Installation einer Wärmepumpe irrtümlich davon aus, dass diese automatisch in ihrer Gebäudeversicherung mitversichert ist. Da sich die Pumpe oftmals vor dem Haus und nicht im Haus befindet, sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag jedoch dringend überprüfen.

 

Versicherungssumme und -umfang überprüfen

Im ersten Schritt stellt sich die Frage, ob die neue Wärmepumpe zu einer Wertsteigerung Ihrer Immobilie geführt hat oder bei Neubauten als Sonderausstattung deklariert werden muss. Auch wenn gleichzeitig eine alte Heizung entsorgt wurde, kann die neue Wärmepumpe eine höhere Versicherungssumme erforderlich machen.

 

Im zweiten Schritt stellt sich die Frage nach dem Umfang des Versicherungsschutzes. In der Regel sind die Gefahren Feuer, Leitungswasser und Sturm sowie Elementarschäden versichert. In Premiumverträgen ist oftmals auch der Diebstahl von versicherten Sachen enthalten, die außen am Gebäude angebracht waren. Es gelten allerdings Entschädigungsgrenzen, die zu niedrig sein können.

 

Deckungslücken schließen

Bei frei stehenden Anlagen könnte bei Diebstahl eine Deckungslücke vorhanden sein! Diese gilt es mit entsprechenden Vereinbarungen zu schließen.

 

Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte sich für einen Zusatzbaustein für die Haustechnik entscheiden.

 

Hier sind neben dem Diebstahl auch Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter sowie weitere Gefahren versichert.

 

Das Thema Wärmepumpe ist deutlich komplexer als gedacht. Rufen Sie Ihre/n EFS Vermittler/in an, er/sie berät Sie gern! 

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