März 2010  .  Neuer Service der SIVAG

 

So spart man bei Arbeitslosigkeit


Wer den Job verloren hat, kämpft bald mit Geldknappheit. Den einen oder anderen Euro kann man durch Gebührenbefreiungen sparen.

Vor dem Verlust des Arbeitsplatzes ist angesichts der latenten Wirtschaftskrise niemand gefeit. Deshalb stoßen Angebote privater Versicherungen auf zunehmendes Interesse, mit denen man sich gegen die ärgsten finanziellen Folgen des Einkommensverlustes absichern kann.

So übernehmen Versicherungen beispielsweise gegen eine geringe Prämie den laufenden Versicherungsschutz, wenn der Kunde seinen Job verliert. In diesem Fall zahlt die Versicherung mit dem vereinbarten Betrag die Prämien für ihn weiter und die Verträge bleiben in vollem Umfang aufrecht. Andere Unternehmen wiederum ermöglichen es, die private Krankenversicherung ruhend zu stellen. Sie gilt dann wieder, wenn man Arbeit hat und die Prämien bezahlen kann.


Laufende Zahlungen abdecken

Dazu besteht auch die Möglichkeit, bei unverschuldetem Verlust des Arbeitsplatzes oder der Arbeitsfähigkeit die wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen abdecken, gleichgültig, ob es Versicherungsprämien, Strom- und Gasrechnungen, Mieten oder andere ständige Ausgaben sind. Diese privaten Versicherungen erbringen die vereinbarten Leistungen maximal ein Jahr lang – diese Zeit reicht in den meisten Fällen, um eine neue Beschäftigung zu finden.

Trotz der Zuschüsse, die sie von dort erhalten, ist bei Arbeitslosen das Gel knapp. Deshalb nützen die meisten auch die Möglichkeiten zur Gebührenbefreiung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen ohne Job bei den Fernsprechentgelten und der Rundfunkgebühr sparen. Bei der Gebühren Info Service GmbH (GIS) können sie eine Befreiung von der Rundfunk- bzw. Fernsehgebühr und einen Zuschuss zur Telefonrechnung beantragen.


Zuschuss zu Telefongebühren


Die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt ist an bestimmte Telefonanbieter gebunden. Derzeit sind das Telekom Austria TA AG, Multikom Austria Telekom GmbH, mmc kommunikationstechnologie GmbH, AICALL Telekomm.-Dienstleistungs GmbH, Kabel-TV Amstetten GmbH, Mobilkom Austria AG, T-Mobile Austria GmbH, Orange Austria Telecommunication GmbH und "3" - Hutchison 3G Austria GmbH.

Antragsteller müssen älter als 18 Jahre sein, dürfen den Telefonanschluss nur für private Zwecke nutzen und müssen ihre Telefonrechnung pünktlich bezahlt haben.

Bei der Rundfunkgebühr ist neben der Arbeitslosigkeit der Hauptwohnsitz wichtig, denn dort müssen der Radioapparat oder das Fernsehgerät stehen. Dieser Hauptwohnsitz muss in Österreich sein.


Keine Rezeptgebühr

Möglich ist in den meisten Fällen auch eine Befreiung von der Rezeptgebühr, die bei der Gebietskrankenkasse beantragt werden muss. Damit erspart man sich jenen Betrag, den man pro verschriebener Medikamenten-Packung in der Apotheke bezahlen müsste. Wer von der Rezeptgebühr, befreit ist muss auch für die E-Card nichts bezahlen, die andernfalls zehn Euro im Jahr kostet.
 
 
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Quelle Inhalte: VersicherungsJournal

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