August 2013  .  Gewitterzeit, Rettungskarten & Medikamente für Hobbysportler

 

Sommerzeit ist Gewitterzeit

(kunid) 2012 wurden über 230.000 Blitze in Österreich gezählt. 200.000 davon, also insgesamt 86 Prozent, zwischen Juni und August. Doch so beeindruckend Blitze auch sind, sie verursachen jedes Jahr hohe Sachschäden und fordern Menschenleben. Daher kann es für den Einzelnen lebenswichtig sein, bestimmte Verhaltensregeln bei einem Gewitter einzuhalten.

 

Blitzeinschläge sind eine der häufigsten Ursachen von Gebäudebränden. Zudem kommen jedes Jahr rund ein bis drei Personen durch einen direkten Blitzschlag ums Leben.

Wenn ein Gewitter naht

Es gibt hauptsächlich zwei Arten von Blitzschäden: den direkten Einschlag und den durch einen Blitz verursachten Überspannungsschaden. Nicht nur der direkte Blitzeinschlag ist für Menschen lebensgefährlich.

 

Auch Personen, die sich in der Nähe eines vom Blitz getroffenen Gegenstands befinden, sind gefährdet. Denn dabei kann es zu einem Blitzüberschlag auf den Menschen kommen, zu gesundheitlichen Schäden durch eine mehrere Tausend Volt hohe Berührungsspannung oder zu Verletzungen durch Explosion oder Brand.

 

Kündigt sich ein Gewitter an, sollte man frühzeitig einen sicheren Ort aufsuchen. Die Nähe der Gewitterfront kann über die Schallgeschwindigkeit geschätzt werden. Der Schall legt in drei Sekunden etwa einen Kilometer zurück. Liegen zwischen dem Auftreten eines Blitzes und dem darauffolgenden Donner weniger als zehn Sekunden, ist das Gewitter bereits gefährlich nahe und man hat in der Regel weniger als zehn Minuten, um einen sicheren Ort zu erreichen.

 

Lebensrettende Verhaltensmaßnahmen

Grundsätzlich bieten Gebäude mit Blitzableitern und Fahrzeuge mit einer Ganzmetallkarosserie wie Autos einen hohen Schutz vor gefährlichen Blitzeinwirkungen. Zudem sollten große Objekte wie Bäume im Abstand von zehn Metern, Masten oder Außenwände im Abstand von drei Metern zur Person liegen, da hohe Gegenstände häufiger vom Blitz getroffen werden als niedrigere. Auch Gewässer, Sportplätze, Aussichtstürme und Dachterrassen, Zelte sowie Cabriolets und Zweiräder sind Anziehungspunkte für Blitze und sollten bei einem herannahenden Gewitter verlassen werden.

 

Überrascht einen das Gewitter im Freien und besteht keine Möglichkeit mehr, sich in Sicherheit zu bringen, sollte man mit eng aneinandergestellten Füßen in die Hocke gehen. Auch unter Brücken oder in Mulden ist die Gefahr relativ gering. Zudem sollten keine stromleitenden Gegenstände wie Metallmasten und -leitungen, Zäune, aber auch nasse Wände und Bäume berührt sowie Schirme, Stöcke und Arbeitsgeräte wie Rechen getragen werden, denn sie ziehen Blitze an.

 

Ist man im Gebirge, „sollte man sofort Gipfel oder Grate verlassen, sich eine freie Fläche suchen und sich dort auf seinem Rucksack hinhocken und das Gewitter abwarten“, rät Reinhold Dörflinger, Ehrenpräsident des Österreichischen Bergrettungsdienstes. Weitere umfassende Informationen zum Thema Blitzschutz für Personen und auch für das Eigentum gibt es auf der Webseite des Österreichischen Zivilschutzverband Bundesverbandes sowie in einem kostenlos herunterladbaren Merkblatt des Österreichischen Verbandes für Elektrotechnik.

 

Eigentumsschutz

Um das Hab und Gut zu schützen, empfiehlt sich ein äußerer Blitzschutz am Gebäude (Blitzableiter). Sinnvoll ist zudem ein Überspannungsschutz. Dazu gibt es sogenannte Grob- und Feinschutzgeräte. Grobschutzgeräte, die ein Elektro-Fachunternehmen im Verteilerkasten installieren kann, verhindern, dass Fehlstrom, der durch einen Blitzeinschlag im Umkreis von mehreren Hundert Metern entstehen kann, in den Hausstromkreis fließt.

 

Um Endgeräte wie Fernseher, Stereoanlagen und Computer vor den Folgen eines direkten oder indirekten Blitzeinschlags zu schützen, werden zudem spezielle Feinschutzstecker gegen Überspannungsschäden angeboten, die einfach zwischen Steckdose und Gerät eingefügt werden. Der Feinschutz kann die Restenergie abfangen, die trotz der anderen Absicherungen durchgedrungen ist. Doch selbst bei einer Komplettabsicherung des Gebäudes mit technischen Blitzschutzsystemen können Schäden auftreten.

 

Es gibt jedoch eine finanzielle Absicherung. Für direkte Blitzschäden am Haus und an mit dem Haus verbundenen Gegenständen leistet beispielsweise die Eigenheim- beziehungsweise Gebäudeversicherung. Für Schäden durch Blitzeinschläge am Wohnungsinhalt ist die Haushaltsversicherung zuständig. Schäden ohne die direkte Einwirkung eines Blitzes, also reine Überspannungsschäden an Elektrogeräten und an der Heizungssteuerung, sind meist weder in der Haushalts- noch in der Eigenheimpolizze automatisch abgedeckt. Sie können aber im jeweiligen Vertrag meist gegen Zuschlag mitversichert werden.

 

 

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Quelle Inhalte: VersicherungsJournal

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