Neues Crowdfunding-Gesetz fördert Unternehmer und Investoren
Es ist beschlossen – das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG), besser bekannt als „Crowdfunding-Gesetz“. Die Finanzierung junger Unternehmen und innovativer Ideen durch die Crowd ist somit in Österreich per Gesetz geregelt – das bringt Vorteile für Gründer und Investoren. Auch die österreichischen Crowdinvesting-Plattformen sehen den Beschluss sehr positiv.
Der Beschluss des Parlaments über das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) oder „Crowdfunding-Gesetz“ ist seit 7. Juli 2015 im österreichischen Recht verankert. Schon seit geraumer Zeit wurde um bessere Lösungen für die alternative Finanzierung von Unternehmen gekämpft. Unternehmens-gründer können auf jeden Fall von der neuen gesetzlichen Lage profitieren.
Gelockerte Prospektpflicht und Schutz für die Investoren
Künftig ist eine volle Prospektpflicht erst ab fünf Millionen Euro – nicht wie bisher bereits ab 250.000 Euro - vorgesehen, jedoch besteht ab eineinhalb Millionen Euro eine Prospektpflicht light. Damit möchte man die jungen Unternehmer gerade am Anfang finanziell entlasten. Gleichzeitig können Jungunternehmer nun bis zu fünf Millionen Euro binnen sieben Jahren per Crowdinvesting aufnehmen.
Beschränkt wurden hingegen die Einzelanlagen, die nun pro Investor und Projekt 5.000 Euro nicht überschreiten dürfen, es sei denn, der Investor kann nachweisen, dass sein monatliches Nettoeinkommen über 2.500 Euro liegt. Wichtig ist auch, durch das Gesetz die Anleger zu schützen und eine vertrauensvolle Basis zu schaffen. Daher gilt auch für Crowdinvestoren ein Rücktrittsrecht von zwei Wochen - genau wie im Konsumentenschutzgesetz. Die Plattformen müssen entweder gewerbliche Vermögensberater sein oder eine Konzession als Wertpapierdienstleistungsunternehmen vorweisen können. Damit sei nun klar, welche Rechte, Pflichten und Haftungen von den Plattformen zu übernehmen sei, ohne ihr Geschäftsmodell beeinträchtigt wird. Ergänzend dazu sollen sowohl den Emittenten als auch den Betreibern von Internetplattformen zur Vermeidung des Missbrauchs der Schwarmfinanzierung für kriminelle Zwecke bestimmte Pflichten zur Verhinderung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung auferlegt werden.
Mit dem Alternativfinanzierungsgesetz wurde ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht, um Unternehmen den notwendigen Zugang zu Kapital zu erleichtern und die österreichische Wirtschaft anzukurbeln.
Am 30.10.2015 findet in Vösendorf der 1. KSB-Kongress 2015 zu den Themen Alternative Projekt- und Unternehmensfinanzierung / Sachwertbeteiligungen statt. Finden Sie hier die Einladung mit den Details und einem Anmeldeformular.
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