Juli 2014  .  Handwerkerbonus, Pensionskontoauszug & Urlaub mit dem PKW

 

Ab 01.07.2014 gibt’s den Handwerkerbonus

Mit dem sogenannten „Handwerkerbonus“ sollen Handwerkerleistungen und Dienstleistungen im  haushaltsnahen Bereich aktiv gefördert und ein Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit geleistet werden.


Die ab 01.07.2014 geltende Förderung kann nur von natürlichen Personen beantragt werden. Gefördert werden alle Arbeitsleistungen, die im Zusammenhang mit der Renovierung, Modernisierung oder Erhaltung des Wohnraums stehen. Nicht begünstigt sind etwa Materialkosten, Entsorgungskosten, Warenkosten oder Neuanschaffungen von Wohnraum.


Wichtig: Der Wohnraum muss für eigene Zwecke genützt werden und sich im Inland befinden. Dabei ist es irrelevant, ob er gemietet ist oder im Eigentum des Förderungswerber steht.


Die Höhe des Handwerkerbonus

Der Handwerkerbonus beträgt pro Jahr (und Förderungswerber) maximal 600 Euro. Konkret wird ein Zuschuss in der Höhe von 20% der Nettokosten (maximal € 3.000 pro Jahr) gewährt. Jede Rechnung muss dabei mindestens 200 Euro betragen.


Des weiteren ist natürlich das Vorliegen einer Rechnung, der Nachweis einer Banküberweisung oder die Erbringung der Leistungen durch den/die Unternehmer Voraussetzung für den Erhalt der Förderung.


Warten Sie nicht zu lange! Es gibt pro Jahr nur ein begrenztes Gesamtfördervolumen. Ist dieses ausgeschöpft, so können keine Förderungen mehr ausbezahlt werden.

 

Weiter Informationen: www.meinefoerderung.at

 

 


 
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Quelle Inhalte: VersicherungsJournal

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