Januar 2012  .  Verhalten im Schadenfall

 

1. Sach-Versicherung

  • Brand der Feuerwehr/Polizei melden; wenn anlässlich des Schadens Sachen abhanden gekommen sind, ist Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.
  • Zur Einbruchdiebstahl-/Beraubungs-Versicherung: Schaden bei der Polizei zur Anzeige bringen; Anzeigenbestätigung bei der Polizei einholen; bei Verlust von:
a) Wertpapieren: Aufgebotsverfahren einleiten;
b) Sparbüchern und Urkunden: sperren lassen;
c) Bankomat-Karten: sperren lassen über Telefon in Österreich: 0800 204 8800 Ausland: 0043 1 204 8800.
  • Liste der gestohlenen Sachen (Stehlgutliste) Polizei und Versicherer einreichen.

2. Elektronik-Versicherung

  • Betroffene Anlagen spannungsfrei schalten.
  • Nach einem Brand verrauchte Räume durchlüften; evtl. vorhandene Klimaanlage nicht einschalten. Erhöhte Luftfeuchtigkeit reduzieren.
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung der Polizei anzeigen.
  • Stehlgutliste anfertigen und aktualisieren.
  • Anschaffungs- und Wiederbeschaffungsbelege zusammenstellen.
  • Anzeigebestätigung bei Polizei einholen.

3. Daten-Versicherung

  • Geräte spannungsfrei schalten.
  • Keine Funktionstests vornehmen; Datenspeicher aus dem Gefahrenbereich bringen und möglichst luftdicht verpacken.
  • Zustand und bereits erfolgte Maßnahmen dokumentieren; notieren, welche Informationen auf den Datenträgern gespeichert sind.
  • Defekte Datenträger, insbesondere Festplatten, sicherstellen und nicht der EDV-/PC-Reparaturfirma überlassen.
  • Sorgfältige Planung des Einsatzes von Backup-Verfahren.

4. Haftpflicht-Versicherung

  • Dem Geschädigten Namen und Anschrift des Versicherers nennen.
  • Keine Aussage zur Schuldfrage.
  • Keine Zahlung an den Geschädigten leisten.
  • Keine Aufrechnungen aus Lieferungsforderungen zulassen.
  • Alle gerichtlichen Unterlagen einschl. der Zustellurkunde (Briefumschlag des Gerichtes) uns sofort zur Weiterleitung an den Versicherer zusenden.
  • Auch ungerechtfertigt erscheinende Ansprüche anzeigen (zur Abwehr unberechtigter Ansprüche).

5. Transport-Versicherung

  • Bei Wareneingang die eintreffende Sendung unverzüglich auf mögliche Schäden untersuchen. Einen eventuellen Schaden auf dem Frachtbrief schriftlich bestätigen lassen.
  • Schon beim Verdacht eines Schadens keine reine Quittung ausstellen.
  • Bei Gütern in Containern sicherstellen, dass Container und Schlösser oder Siegel geprüft werden. Falls Container beschädigt oder Schlösser/Siegel aufgebrochen sind oder fehlen bzw. von den Frachtdokumenten abweichen, auf Empfangsquittung vermerken und vom Ablieferer gegenzeichnen lassen.
  • Zustand der Sendung und ihrer Verpackung bis zum Eintreffen des Havariekommissars nicht verändern, außer bei erforderlichen Schadenminderungsmaßnahmen.
  • Ersatzansprüche gegen Dritte (Reederei, Bahn, Post, Spediteure etc.) unverzüglich geltend machen und zu gemeinsamer Schadenbesichtigung auffordern.
  • Bescheinigung des Schadens verlangen.
  • Schriftlich haftbar machen.
  • Reklamationsfristen der Beförderungsunternehmen wegen der Regressmöglichkeiten unbedingt einhalten. 

6. Unfall-Versicherung

  • Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.
  • Hat der Unfall den Tod zur Folge, so muss dies unverzüglich nach Kenntnisnahme gemeldet werden.

7. Bauleistungs-, Montage-, Maschinen-Versicherung

  • Am Schadensort vor Abstimmung/Besichtigung mit dem Versicherer nur etwas verändern, wenn Sicherheitsgründe dieses erfordern.
  • Diebstahl - soweit mitversichert - sofort der Polizei anzeigen. Tagebuch-Nummer erfragen.
  • Ausgewechselte Teile sind bis zur endgültigen Regulierung des Schadens für eine eventuelle spätere Besichtigung durch den Versicherer/Sachverständigen witterungs­geschützt aufbewahren.

8. Rechtsschutz-Versicherung

  • Keine Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden ohne anwaltlichen Beistand.

9. Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Organe u. Leitende Angestellte

  • Keinen Schadenersatzanspruch ganz oder zum Teil anerkennen, vergleichen oder befriedigen.

10. Kfz-Versicherung

  • Keine Aussage zur Schuldfrage.
  • Aufnahme folgender wichtiger Daten vom Unfallgegner:
    Name, Anschrift und amtl. Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft, Versicherungsscheinnummer.
  • Anfertigung eines Unfallprotokolls und Aufnahme von Zeugennamen.
  • Haarwildschäden unverzüglich der nächsten Polizei-dienststelle oder dem Jagdpächter anzeigen.
  • Achtung! Bei einem Kasko-Schaden sind Sie weisungsgebunden (Gutachter).
 

Bitte melden Sie jeden Schaden sofort!
 


 
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Quelle Inhalte: VersicherungsJournal

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