1. Sach-Versicherung
- Brand der Feuerwehr/Polizei melden; wenn anlässlich des Schadens Sachen abhanden gekommen sind, ist Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten.
- Zur Einbruchdiebstahl-/Beraubungs-Versicherung: Schaden bei der Polizei zur Anzeige bringen; Anzeigenbestätigung bei der Polizei einholen; bei Verlust von:
a) Wertpapieren: Aufgebotsverfahren einleiten;
b) Sparbüchern und Urkunden: sperren lassen;
c) Bankomat-Karten: sperren lassen über Telefon in Österreich: 0800 204 8800 Ausland: 0043 1 204 8800.
- Liste der gestohlenen Sachen (Stehlgutliste) Polizei und Versicherer einreichen.
2. Elektronik-Versicherung
- Betroffene Anlagen spannungsfrei schalten.
- Nach einem Brand verrauchte Räume durchlüften; evtl. vorhandene Klimaanlage nicht einschalten. Erhöhte Luftfeuchtigkeit reduzieren.
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung der Polizei anzeigen.
- Stehlgutliste anfertigen und aktualisieren.
- Anschaffungs- und Wiederbeschaffungsbelege zusammenstellen.
- Anzeigebestätigung bei Polizei einholen.
3. Daten-Versicherung
- Geräte spannungsfrei schalten.
- Keine Funktionstests vornehmen; Datenspeicher aus dem Gefahrenbereich bringen und möglichst luftdicht verpacken.
- Zustand und bereits erfolgte Maßnahmen dokumentieren; notieren, welche Informationen auf den Datenträgern gespeichert sind.
- Defekte Datenträger, insbesondere Festplatten, sicherstellen und nicht der EDV-/PC-Reparaturfirma überlassen.
- Sorgfältige Planung des Einsatzes von Backup-Verfahren.
4. Haftpflicht-Versicherung
- Dem Geschädigten Namen und Anschrift des Versicherers nennen.
- Keine Aussage zur Schuldfrage.
- Keine Zahlung an den Geschädigten leisten.
- Keine Aufrechnungen aus Lieferungsforderungen zulassen.
- Alle gerichtlichen Unterlagen einschl. der Zustellurkunde (Briefumschlag des Gerichtes) uns sofort zur Weiterleitung an den Versicherer zusenden.
- Auch ungerechtfertigt erscheinende Ansprüche anzeigen (zur Abwehr unberechtigter Ansprüche).
5. Transport-Versicherung
- Bei Wareneingang die eintreffende Sendung unverzüglich auf mögliche Schäden untersuchen. Einen eventuellen Schaden auf dem Frachtbrief schriftlich bestätigen lassen.
- Schon beim Verdacht eines Schadens keine reine Quittung ausstellen.
- Bei Gütern in Containern sicherstellen, dass Container und Schlösser oder Siegel geprüft werden. Falls Container beschädigt oder Schlösser/Siegel aufgebrochen sind oder fehlen bzw. von den Frachtdokumenten abweichen, auf Empfangsquittung vermerken und vom Ablieferer gegenzeichnen lassen.
- Zustand der Sendung und ihrer Verpackung bis zum Eintreffen des Havariekommissars nicht verändern, außer bei erforderlichen Schadenminderungsmaßnahmen.
- Ersatzansprüche gegen Dritte (Reederei, Bahn, Post, Spediteure etc.) unverzüglich geltend machen und zu gemeinsamer Schadenbesichtigung auffordern.
- Bescheinigung des Schadens verlangen.
- Schriftlich haftbar machen.
- Reklamationsfristen der Beförderungsunternehmen wegen der Regressmöglichkeiten unbedingt einhalten.
6. Unfall-Versicherung
- Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.
- Hat der Unfall den Tod zur Folge, so muss dies unverzüglich nach Kenntnisnahme gemeldet werden.
7. Bauleistungs-, Montage-, Maschinen-Versicherung
- Am Schadensort vor Abstimmung/Besichtigung mit dem Versicherer nur etwas verändern, wenn Sicherheitsgründe dieses erfordern.
- Diebstahl - soweit mitversichert - sofort der Polizei anzeigen. Tagebuch-Nummer erfragen.
- Ausgewechselte Teile sind bis zur endgültigen Regulierung des Schadens für eine eventuelle spätere Besichtigung durch den Versicherer/Sachverständigen witterungsgeschützt aufbewahren.
8. Rechtsschutz-Versicherung
- Keine Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden ohne anwaltlichen Beistand.
9. Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für Organe u. Leitende Angestellte
- Keinen Schadenersatzanspruch ganz oder zum Teil anerkennen, vergleichen oder befriedigen.
10. Kfz-Versicherung
- Keine Aussage zur Schuldfrage.
- Aufnahme folgender wichtiger Daten vom Unfallgegner:
Name, Anschrift und amtl. Kennzeichen, Versicherungsgesellschaft, Versicherungsscheinnummer.
- Anfertigung eines Unfallprotokolls und Aufnahme von Zeugennamen.
- Haarwildschäden unverzüglich der nächsten Polizei-dienststelle oder dem Jagdpächter anzeigen.
- Achtung! Bei einem Kasko-Schaden sind Sie weisungsgebunden (Gutachter).
Bitte melden Sie jeden Schaden sofort!
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