ARGE MED-Newsletter 12/2019
Anstellung bei Kassenärzten, und andere Sonderformen: Wer löst das resultierende Versicherungsproblem?
Seit 1.10.2019 können Ärzte in Kassenordinationen angestellt werden. Vieles scheint noch ungeklärt. So auch die Versicherungsthemen, die sich daraus ergeben.
Das letzte Jahrzehnt brachte eine Vielzahl neuer Entwicklungen für Kooperationsformen von Ärzten. Zuletzt die zwischen Ärztekammer und Sozialversicherung ausgehandelte Möglichkeit, Ärzte in Kassenordinationen anzustellen - unter bestimmten Bedingungen.
Wie sich hier der Patientenbedarf und die tatsächliche Nachfrage von Ärzten nach einem Angestelltenverhältnis außerhalb des Krankenhauses entwickelt, wird sich noch zeigen. Eines der Themen, die von Tag 1 weg gelöst sein musste, war: Wie wird diese neue Tätigkeitsform denn richtig versichert, sowohl für den anstellenden als auch für den angestellten Arzt?
Glücklicherweise haben hier die österreichweit tätigen Experten der ARGE MED schon vorgearbeitet. Genauso wie zuvor schon die marktführenden Versicherungslösungen für die boomenden Ärzte-Gruppenordinationen, die Ärzte-GmbH, PVC´s, PVE´s und Ambulatorien. Für alle diese ärztlichen Kooperationsformen hat Ihr Berater umfassende und einfache Lösungen an der Hand, die auf den ärztlichen Bedarf individuell zugeschnitten sind.
Anders als die Versicherungswirtschaft sehen wir eine Ordination nicht wie einen „Bürobetrieb mit medizinischem Personal“, sondern geht der Ärzte-Spezialberater auf alle spezifischen Sonderfälle für Ärzte und Zahnärzte ein und entwickeln passende Sonderlösungen.
Kontaktieren Sie Ihren Berater und empfehlen Sie Kollegen an uns, die sich selbstständig machen wollen oder mit der neuen Möglichkeit der Anstellung in einer Kassenordination konfrontiert sind, damit sie von diesen praxisorientierten, günstigen Lösungen profitieren!
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