Sommer & Urlaub 2023

Photovoltaik-Trend ungebrochen? Wichtig ist die richtige Versicherung!

 

Begonnen hat der Trend zur Photovoltaikanlage bereits vor dem Krieg in der Ukraine und der Energiekrise, denn bereits 2021 gab es einen Zuwachs an Leistung im Vergleich zu 2020 von 739.700 Kilowatt. Dass der Boom anhält, ist wohl dem gestiegenen Bewusstsein in puncto Nachhaltigkeit zu verdanken, sowie den Krisen des letzten Jahres.

 

Haben auch Sie in eine Photovoltaikanlage investiert, bzw. planen eine Anschaffung? Hier einige Punkte, die es rund um die Versicherung der Anlage zu beachten gibt.

 

Eigenheimversicherung überprüfen

Nicht in allen Verträgen ist die Photovoltaikanlage im Rahmen der Elementarsparten (Feuer, Sturm) automatisch versichert. Es gilt zu überprüfen, ob die Anlage mitversichert ist und wenn ja, unter welchen Bedingungen und ob die Versicherungssumme eventuell angepasst werden muss.

Bei manchen Versicherungen ist die Photovoltaik nur mitversichert, wenn diese als Gebäudeinstallation umgesetzt wurde, die Anlage also direkt am Gebäude befestigt ist.

 

Schutz für neue Technologien

Wir empfehlen, die Photovoltaikanlage zumindest gegen folgende Gefahren zu schützen:

  • Brand (im Ernstfall der kostspieligste Schaden)
  • Blitzschlag (direkt und indirekt)
  • Sturm, Hagel, Schneedruck, Frost- und Wasserschäden, Überschwemmung
  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit
  • Überstrom/Überspannung, Kurzschluss
  • Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
  • Vandalismus, Diebstahl

 

Bei größeren Anlagen empfiehlt es sich, zusätzlich über eine Ertragsausfallversicherung nachzudenken, die Ersatz leistet, wenn aufgrund eines Schadens das Einspeisen in das öffentliche Stromnetz nicht möglich ist.

 

Versicherungsschutz anpassen

Photovoltaikanlagen sind neben der Sonne auch Wind und Wetter ausgeliefert und müssen vielen Einflüssen standhalten. Die Anlagen werden zwar mit diesen Anforderungen im Hinterkopf konstruiert und dementsprechend robust gebaut, Schäden können allerdings immer auftreten und das kann mitunter teuer werden.

 

Ob die Photovoltaikanlage in der bestehenden Eigenheimversicherung bereits ausreichend mitversichert ist, über einen Zusatzbaustein integriert werden kann oder ob ein eigener separater Vertrag die sinnvollste Lösung ist, lässt sich klären, sobald wir Ihren Bedarf kennen.

 

Melden Sie sich bei uns, wir analysieren die individuellen Bedürfnisse und ermitteln den nötigen Leistungsumfang der Absicherung.

Es hat gekracht? Ihre Pflichten im Schadensfall

 

In unserem letzten Newsletter haben wir uns mit den sogenannten „Obliegenheiten“ beschäftigt. Also jenen Verhaltensregeln, die Versicherungsnehmer einhalten müssen, um ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Nach den Pflichten vor Vertragsabschluss und vor Schadenseintritt möchten wir dieses Mal auf das richtige Verhalten im bzw. nach dem Schadensfall hinweisen.

 

Was ist in einem Schadensfall zu beachten?

 

#1) Schadenminderungspflicht

Im Falle eines Schadens müssen Sie dafür sorgen, dass dieser so gering wie möglich bleibt. Setzen Sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Minderung des Schadens bzw. zur Vermeidung von Folgeschäden.

 

Beispiele:

  • Bei einem Unwetter wurde eine Fensterscheibe zerbrochen – decken Sie diese provisorisch ab, damit es nicht auch noch zu einem Wasserschaden im Inneren des Hauses kommt, weil Regenwasser eindringt.
  • Verlust (Einbruch, Raub, Diebstahl) von Kredit- oder Bankomatkarten, Sparbüchern o. ä. unbedingt melden und die Karten bzw. Auszahlungen sperren lassen.

Sollte von dem entstandenen Schaden keine Gefahr ausgehen, die Beschädigung nicht verändern oder reparieren (lassen), sondern auf die Bestätigung der Versicherung warten.

 

#2) Schadenmeldung

⇒ Eingetretene Schäden müssen uns bzw. dem Versicherer unverzüglich gemeldet werden.

 

⇒ Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl, Beraubung und Vandalismus müssen zusätzlich bei der Polizei angezeigt/gemeldet werden.

 

⇒ Bei KFZ-Schäden müssen Wildschaden, Parkschaden, Vandalismus, Diebstahl oder Brand ebenfalls bei der Sicherheitsbehörde angezeigt werden.

 

WER – WANN – WO – WIE – WAS

Die Beantwortung dieser fünf Fragen hilft Ihnen, eine detaillierte Schilderung des Herganges zu verfassen. Dokumentieren Sie den Schaden möglichst genau, machen Sie Fotos und heben beschädigte Gegenstände auf. Notieren Sie die Daten aller Beteiligten und Zeugen.

 

 

#3) Schadenaufklärungspflicht

Als Versicherungsnehmer sind Sie verpflichtet, bei der Schadenermittlung unterstützend mitzuwirken, Auskunft zu geben und Untersuchungen über die Schadenursache zu ermöglichen.

 

 

Halten Sie sich im Schadensfall an die in den jeweiligen Versicherungsbedingungen vereinbarten Verhaltensregeln, um Ärger, Missverständnisse und Streitfragen zu vermeiden. Eine Verletzung der Obliegenheiten kann im Ernstfall die Kürzung der Versicherungszahlung oder die komplette Leistungsfreiheit des Versicherers bedeuten.

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