November 2023
 

 

 

Mit Rechtsschutz zum Recht: Gerechtigkeit darf keine Geldfrage sein

 

Unstimmigkeiten mit den Nachbarn, bei der Arbeit, nach einem Verkehrsunfall: Ein Rechtsstreit kann ins Geld gehen und daher scheuen viele davor zurück. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie dieses Kostenrisiko abdecken und Ihre Rechte durchsetzen.

 

Grundsätzliches vorab

Österreich ist ein Rechtsstaat auf Grundlage geltender Gesetze, doch häufig muss die jeweilige konkrete Sachlage erst vor Gericht geklärt werden. Solche Prozesse dauern mitunter Jahre, bei bestimmten Streitfällen herrscht überdies Anwaltspflicht. Rechtsstreitigkeiten können hohe Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten verursachen, die von einer Rechtsschutzversicherung gedeckt werden – egal, ob man selbst eine Klärung des Sachverhalts als Kläger anstrebt oder ob man als Beschuldigter in einem Strafverfahren vor Gericht steht und plötzlich einen Anwalt benötigt.

 

Breite Abdeckung

Die Versicherung übernimmt unter anderem die Honorare für anwaltliche Beratung, Anwaltskosten für außergerichtliche Tätigkeiten und für das Einschreiten bei Gericht sowie Gerichtsgebühren. Bezahlt werden bis zur vereinbarten Versicherungssumme auch Kosten für Sachverständige oder Gerichtsvollzieher sowie gegebenenfalls auch Reiseentschädigungen. Einige Risiken sind allerdings nicht versicherbar, etwa Prozesskosten bei Scheidungen, Immobilienan- und -verkäufen sowie bei Grundbuchangelegenheiten und Enteignungen. Zudem sind Streitigkeiten bei Glücksspielen und Wetten, Geldanlagen, Naturkatastrophen und Asbestschäden ausgenommen.

 

 

Worauf man achten sollte

 

Eine Rechtsschutzversicherung sollte zur eigenen Lebenssituation passen. Es ist sinnvoll, den individuellen Bedarf zu eruieren und die benötigten Versicherungsbereiche abzuklären, die vom Beratungs- oder Vertrags- bis zum Steuer- und Familienrechtsschutz reichen oder auch Lenker- und KFZ-Rechtsschutz umfassen. Eine ausreichend hohe Versicherungssumme ist ebenfalls zu berücksichtigen, ebenso die Möglichkeit einer eventuellen Selbstbeteiligung. Wichtig ist es auch, über bestimmte Wartezeiten Bescheid zu wissen – steckt man bereits in Rechtsstreitigkeiten, ist es jedenfalls zu spät, dafür einen Rechtsschutz abzuschließen.

 

Beratung zu Geltungsbereichen und Möglichkeiten

Gerade bei Rechtsschutzversicherungen gibt es im Vorfeld viele Fragen zu klären – etwa Mitversicherung von Familienmitgliedern oder Mitversicherung von weiteren Risikobereichen, wie z.B. Vermietung. Haben Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, ist der Vertrag regelmäßig zu überprüfen und an neue Gegebenheiten anzupassen. Eine gute Beratung hilft, die für Sie wichtigen Deckungsbereiche zu definieren und Irrtümern vorzubeugen. Finden Sie gemeinsam mit uns heraus, welche Deckungsarten für Sie sinnvoll sind.

 

Ob Sie vor Gericht immer Recht bekommen, wenn Sie sich im Recht glauben, kann auch eine Rechtsschutzversicherung nicht garantieren. Doch sie ermöglicht Ihnen, gegen – vermeintliches oder tatsächliches – Unrecht vorzugehen und bewahrt Sie vor den Kosten, die bei einem Rechtsstreit auf Sie zukommen.

Informationen zu:



Titel:
Vorname:
Nachname:



Telefon:
E-Mail Adresse:



Bemerkungen:


Ja, ich möchte kontaktiert werden.

 
Zurück zum aktuellen Newsletter

 
 
MAConsulting Versicherungsmakler GmbH
Geschäftsführer: Akad Vkfm. Johann Mitmasser
Hauptstraße 19a, 4111 Walding
 
Tel.: +43 7234 83 500
Fax: +43 7234 83 500-35
office@maconsulting.at | www.maconsulting.at
 
 
 

 
 
FN: 211535g LG Linz | DVR: 1076566 | UID-Nr.:ATU57858447
Bankverbindung: Allgemeine Sparkasse OÖ Bank AG, IBAN: AT62 2032 0171 0000 1127, BIC: ASPKAT2L
Unternehmensgegenstand: www.gisa.gv.at
1. Versicherungsvermittler idF Versicherungsmakler u. Berater in Versicherungsangelegenheiten GISA 17134552
2. Vermögensberatung als vertraglich gebundener Vermittler GISA 17134965
Beteiligungen: Es bestehen keine Beteiligungen an Versicherungsgesellschaften, keine Versicherungs-gesellschaft ist am Kapital der MAConsulting Versicherungsmakler GmbH beteiligt.
Beschwerdestelle: BM f Wissenschaft Forschung u Wirtschaft, 1010 Wien Stubenring 1, www.bmwfw.gv.at
Blattlinie: Information in Versicherungsangelegenheiten, Leistungen und rechtliche Umstände sowie Aspekte und Vorteile aus Sicht der Kunden
Medieninhaber - Herausgeber: MAConsulting Versicherungsmakler GmbH 4111 Walding Hauptstr. 19a Gesellschafter der MAConsulting Versicherungsmakler GmbH: 100% Akad. Vkfm. Johann Mitmasser Beteiligung der MAConsulting Versicherungsmakler GmbH: 100% an der USB Versicherungsmakler GmbH
Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
 
Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements