Starker realer Einkommenszuwachs für 2024 erwartet

 

Nach durchschnittlichen Preissteigerungen im Vorjahr von 8,6 Prozent in Österreich wird die Inflationsrate auch für das heurige Jahr laut der jüngsten Prognose des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) mit 7,7 Prozent extrem hoch ausfallen und erst 2024 mit 4,0 Prozent spürbar sinken. Wenig verwunderlich, dass die enormen Preiserhöhungen von Fixkosten und des täglichen Lebens viele Menschen psychisch stark belasten und Umfragen zur persönlichen finanziellen Situation überwiegend negative Ergebnisse bringen. Analysiert man allerdings die Zahlen- und Faktenlage in der Entwicklung von durchschnittlichen Einkünften und privaten Vermögenswerten in Österreich sachlich und nüchtern, stellt sich die Gesamtsituation zumindest deutlich weniger negativ als in diversen medialen Berichten dar. Und für das kommende Jahr prognostizieren die meisten Experten sogar eine namhafte Steigerung der Kaufkraft.

 

Entwicklung der Realeinkommen in den letzten Jahren

Unter Realeinkommen versteht man die jährliche Einkommenssteigerung abzüglich der jeweiligen Inflationsrate. Würde beispielsweise im Zuge der kollektivvertraglichen Gehaltsverhandlungen ein Nettoeinkommen um 9 Prozent erhöht, würde bei einer Inflationsrate im gleichen Jahr von 7 Prozent ein realer Einkommens- bzw. Kaufkraftgewinn von 2 Prozent vorliegen. Tatsächlich wurde im Jahr 2022 der schlechteste Wert seit vielen Jahrzehnten verzeichnet, laut WIFO-Schätzung sind die realen Einkommen in Österreich durchschnittlich um 2,9 Prozent gesunken. Während auch 2021 ein reales Minus von 0,9 Prozent verzeichnet wurde, gehen die WIFO-Experten trotz der auch heuer weiterhin sehr hohen Inflationsrate aufgrund durchschnittlicher Lohnerhöhungen von 8,2 Prozent von einem realen Nettoeinkommenszuwachs von 1,1 Prozent aus. In Erwartung hoher Abschlussraten bei den aktuellen Kollektivvertragsverhandlungen bei gleichzeitig deutlich weniger stark steigenden Preisen wird für 2024 ein sattes reales Nettoeinkommensplus von 4,0 Prozent erwartet. Sollten sich die WIFO-Annahmen bestätigen, würde sich über den Betrachtungszeitraum 2019 bis 2024 ein reales Gesamtplus bei den Nettoeinkünften von 4,2 Prozent ergeben.

 

Abschaffung der kalten Progression sorgt 2024 für deutlich höhere Nettoeinkommen

 

Seit heuer hat sich die Regierung per Gesetz selbst im Zuge der „Abschaffung der kalten Progression“ verpflichtet, die jährlichen Gehaltssteigerungen nicht mehr wie in der Vergangenheit für die Steuerpflichtigen zu den nachteiligsten rechnerischen Voraussetzungen bzw. höchstmöglichen Steuersätzen zu belasten. Konkret werden nun jährlich die Grenzwerte in diversen Steuerklassen angehoben, beispielsweise werden jährliche Einkünfte im Jahr 2024 bis zu 12.816 Euro komplett steuerfrei sein, heuer waren es nur 11.693 Euro. Das führt dazu, dass wie in den nachstehenden rechnerischen Beispielen angeführt, eine potenzielle Gehaltserhöhung von 9 Prozent brutto tatsächlich auch in etwa netto bei den Erwerbstätigen ankommt.

 

Übersicht in Zahlen

 

Anm.: Berechnungen auf Basis des im Nationalrat am 27.09.2023 eingebrachten Progressionsabgeltungsgesetz 2024, welches noch nicht verabschiedet wurde. Nettowerte unter Berücksichtigung der SV-Grenzwerte von 2024, exkl. Teuerungsabsetzbetrag und Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag.

 

Auch die Familienbeihilfe wird ab Jänner 2024 um 9,7 Prozent sehr namhaft angehoben, ebenso wie der Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag (+ 10 Prozent) und der Unterhaltsabsetzbetrag sogar um über 10 Prozent.

 

Tipp – Auch Sparzahlungen an Preissteigerungen der Sparziele anpassen

Auf den ersten Blick hat man im Umfeld stark gestiegener Preise wohl nicht vordergründig die Anpassung seiner „freiwilligen“ Sparzahlungen im Auge. Leider gilt aber auch hier – egal ob das angestrebte Zusatzeinkommen in der Pension, das Eigenkapital für ein Immobilieninvestment, die Ausbildungskosten der Kinder oder welches individuelle Sparziel auch immer: Alles wurde bzw. wird empfindlich teurer, daher müssten auch die Sparzahlungen entsprechend angepasst werden. Es sollte jedenfalls die persönliche und individuelle Einkommens- und Ausgabensituation durchleuchtet und damit Klarheit für künftige Investitionen und notwendige Vorsorgemaßnahmen geschaffen werden.

 

Sehr gerne stehen wir für ein persönliches Beratungs- und Analysegespräch zur Verfügung.

 

 

(Datenquelle: Bundesministerium für Finanzen, WIFO, eigene Berechnungen)


 
Zurück zum aktuellen Newsletter

Die Themen des aktuellen Newsletters
 
 
Finanz-Service AKTIV e.U.
Thomas Haberreiter

 

A-3902 Vitis, Rudolf-Süß-Str. 8/OG
Offenlegungs-/Informationspflicht
+43 2841 80024
+43 2841 80028

 

office@finanz-aktiv.at
www.finanz-aktiv.at
 
 
Vom Newsletter abmelden
 

 
Disclaimer: Die Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich zur Information und stellen weder eine Aufforderung, noch ein Anbot oder eine Annahme zum Abschluss eines Vertrages oder sonstigen Rechtsgeschäftes dar oder sollen eine derartige Entscheidung auch nicht beeinflussen. Die Inhalte dienen nicht als Finanz-, Versicherungs- oder Unternehmensberatung und dürfen daher nicht als solche ausgelegt werden. Die Informationen wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt unter Verwendung von als zuverlässig eingestuften Quellen erstellt. Trotzdem kann keinerlei Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder dauernde Verfügbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Alle Inhalte des Newsletters dienen ausschließlich der Nutzung zum persönlichen Gebrauch und dürfen nicht (in jeglicher Form) kommerziell wiederverwertet werden.
Genderhinweis: Zur leichteren Lesbarkeit unserer Texte verzichten wir auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung und verwenden kontextbezogen jeweils die männliche oder weibliche Form. Die verkürzte Sprachform gilt für alle Geschlechter und ist als neutrale Formulierung gemeint. Dies hat rein redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
 

Bildnachweis  | © envato elements