Eine aktuelle Statistik des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-Träger zeigt, dass die Zahl der Unfallversicherungs-Verhältnisse in den letzten Jahren gestiegen ist. Gesunken ist hingegen die Zahl der anerkannten Arbeits- und Wegeunfälle. Im Durchschnitt lag die Höhe der Renten aus der Unfallversicherung im Dezember 2012 bei 394 Euro. Unter den einzelnen Versichertengruppen war die Rentenhöhe bei den Selbstständigen sogar noch niedriger.

Die soziale Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung für selbstständig Beschäftigte, unselbstständig Erwerbstätige sowie für Schüler und Studenten.

Sie zahlt unter anderem Unfallheilbehandlungen, Rehabilitationen sowie Zuschüsse für Entgeltfortzahlung, wenn der Versicherte infolge eines Arbeitsunfalles oder auch im Falle einer auftretenden Berufskrankheit behandelt werden muss.

Versehrtenrente

Der Versicherte kann zudem Anspruch auf eine Versehrtenrente haben, wenn seine Erwerbsfähigkeit unter anderem über drei Monate nach Eintritt des Versicherungsfalles hinaus um mindestens 20 Prozent vermindert ist. Sie soll helfen, den durch die Minderung der Erwerbsfähigkeit bedingten Einkommensausfall und die Mehrbelastung durch die Behinderung auszugleichen.

Bei einer 100-prozentigen Erwerbsunfähigkeit beträgt die Jahresrente zwei Drittel der Bemessungsgrundlage. Es handelt sich dann um eine Vollrente.

Ist die Erwerbsfähigkeit geringer, bekommt der Versicherte eine Teilrente. Als Bemessungsgrundlage gilt in der Regel die Summe der beitragspflichtigen Bruttoentgelte im letzten Jahr vor Eintritt des Versicherungsfalles bis zur Höchstbeitragsgrundlage, geteilt durch 14.

Mehr Versicherte, weniger anerkannte Versicherungsfälle

Die Zahl der gesetzlich unfallversicherten Österreicher steigt seit 2004 – mit einem leichten Knick 2009 – kontinuierlich an. Nach der Statistik des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-Träger stieg sie von 2004 mit durchschnittlich 5.739.715 Versicherten (Unfallversicherungs-Verhältnisse) im Jahr 2010 auf rund sechs Millionen und betrug in 2011 knapp 6,1 Millionen.

Genau gegenläufig entwickelte sich die Zahl der anerkannten Arbeits- und Wegeunfälle: Von 151.126 in 2008 sank sie auf 126.310 im Jahr 2011. Berufskrankheiten und Unfälle von Schülern und Studenten sind in dieser Zahl nicht erfasst. Die Zahl der Berufskrankheiten belief sich Ende 2011 auf 1.498, die Zahl der Versicherungsfälle bei Schülern und Studenten auf 54.373.

Die Anzahl der Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung – Versehrten-, Witwen- und Waisenrenten – ist ebenfalls zurückgegangen. Ende 2007 lag sie noch bei 106.000 und sank dann Jahr für Jahr auf nur noch 102.026 im Dezember 2012.

Durchschnittliche Rente Ende 2012 bei 394 Euro

Über alle Versicherungsträger gerechnet, betrug die Unfallrente im Dezember 2012 durchschnittlich 394 Euro. Ein Jahr zuvor, also 2011, waren es 380 Euro, 2010 371 Euro. Die Versehrtenrentner erhielten Ende 2012 bei einer Vollrente im Schnitt 1.771 Euro.

In die Zuständigkeit der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) entfielen Ende des vergangenen Jahres 77,1 Prozent aller Unfallversicherungs-Verhältnisse. Hier lag der Durchschnittswert über alle Rentenarten 2012 bei 439 Euro.

Unterscheidet man nach Versichertengruppen, so zeigt sich: Bei Selbstständigen ist die Rentenhöhe mit Abstand am niedrigsten. Im Dezember 2011 bewegte sie sich bei nur 224 Euro – das sind 41 Prozent weniger als der Gesamtschnitt.

Durchschnittliche Höhe der Renten in der Unfallversicherung (nach Versichertenkategorien, Dezember 2011)

Kategorie

Alle Renten

Versehrtenrente

Witwen-/Witwerrente

Waisenrente

Eltern-, Geschwisterrente

Alle

380

349

580

390

398

Unselbstständige

435

401

653

434

398

Selbstständige

224

203

368

259

-

Schüler, Studenten

637

649

480

330

-

Sonstige

519

513

579

391

-

Alle Angaben in Euro. Quelle: Hauptverband der Sozialversicherungs-Träger, Monatsbericht Dezember 2012.

Absicherungslücken schließen

Wie die Zahlen zeigen, ist die Versehrtenrente der gesetzlichen Unfallversicherung begrenzt, so dass diese die Einkommenslücke zum bisherigen Aktiveinkommen oftmals nicht ausgleichen kann. Zudem erhält man eine derartige Leistung nur, wenn der gesetzliche Schutz greift. Das heißt für Unfälle in der Freizeit, aber auch für Hausfrauen und -männer, Kleinkinder oder Verkehrsunfälle, die nicht im Zusammenhang mit dem Arbeitsweg stehen, besteht kein gesetzlicher Unfallschutz.

Die private Versicherungswirtschaft bietet zahlreiche Lösungen an, um einen fehlenden oder auch unzureichenden gesetzlichen Schutz abzudecken. Zu nennen ist unter anderem eine private Unfallversicherung. Diese greift im Gegensatz zum gesetzlichen Unfallschutz weltweit und rund um die Uhr. Zudem kann die Höhe der Kapitalsumme oder/und Rentenleistung im Invaliditätsfall individuell passend gewählt werden.

Für Erwachsene wird zur Einkommensabsicherung im Falle, dass nach einem Unfall oder einer Krankheit dauerhaft kein Beruf mehr ausgeübt werden kann, eine Berufsunfähigkeits-Versicherung angeboten. Ein Versicherungsfachmann hilft, den individuell passenden Versicherungsschutz zu finden.

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