ARGE MED-Newsletter 11/2018
Aktueller Haftungsfall aus der Praxis
Eine Patientin beansprucht Schadenersatz von einem Gynäkologen für behauptete Schockschäden aufgrund der Entfernung der Gebärmutter. Fazit (wieder einmal): Auch bei perfektem Handeln des Arztes braucht er eine gute Haftpflichtversicherung – zur Abwehr von (wie hier: gerichtlich festgestellt) unberechtigten Ansprüchen.
Die klagende Patientin litt nach der Geburt unter Blutungen, die zu einem massiven Blutverlust führten und nicht gestillt werden konnten, sodass eine operative Revision erforderlich war. Die Klägerin wurde vor der Revisionsoperation darüber informiert, dass diese erforderlich sei, um zu erkennen, woher die starke Blutung komme. Die Möglichkeit einer allenfalls erforderlichen Gebärmutterentfernung wurde vor der Revisionsoperation nicht besprochen. Allerdings wurde über diese Gefahr vor der ursprünglichen Operation aufgeklärt. Die Entfernung der Gebärmutter war allerdings unumgänglich notwendig, und es steht fest, dass es einzig der Geistesgegenwart und raschen Entscheidungsfindung der behandelnden Ärzte zu verdanken ist, dass auf diese Weise das Leben der Klägerin gerettet werden konnte.
Die Klägerin hatte behauptet und bis zum OGH, also durch drei Instanzen und Sachverständigen-Zyklen, durchgestritten, dass die Schockschäden bei Aufklärung über das Risiko der Gebärmutterentfernung nicht eingetreten wären. Der OGH hielt hingegen fest:
-Bei einer dringenden Operation, die für den Patienten vitale Bedeutung hat, ist die Aufklärungspflicht des Arztes generell nicht zu überspannen.
-Hier war keine weitere Aufklärung erforderlich, es liegt keine Aufklärungspflichtverletzung vor und die Behandlung erfolgte lege artis -> folglich keine Haftung des Arztes/Krankenhauses.
WICHTIG: Ob der Prozess letztlich in diese oder jene Richtung ausgeht, kann niemand voraussehen. Aber nur eine optimale Berufsabsicherung durch Arzt-Haftpflichtversicherung und Arzt-Spezialstrafrechtsschutz stellen sicher, dass der Arzt ohne persönliches Kostenrisiko in solche oft jahrelangen Verfahren gehen kann. Prüfen Sie daher, ob Sie auch für anzunehmende Größt-Schadenfälle über eine ausreichende Versicherungssumme verfügen und optimieren Sie allenfalls zusammen mit Ihrem Berater Ihren Versicherungsschutz.
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