ARGE MED-Newsletter 11/2018


Gewerbeschein-Modell: Krankenversicherungs-Alternativen ohne zusätzliche DSGVO-Verpflichtungen

 

Ärzte, die ihre Krankenversicherung mit dem sogenannten „Gewerbeschein-Modell“ abbilden, mussten heuer die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung auch für den Gewerbebereich umsetzen. Wer dem doppelten DSGVO-Zwang entkommen will, kann über Alternativen für die Krankenversicherung nachdenken.

 

Rechnerisch häufig attraktiv, bringt das Modell, neben der ärztlichen Ordination auch einen Gewerbebetrieb anzumelden und darüber eine Basis-Krankenversicherung über die SVA herzustellen, seit heuer – neben dem Erfordernis eines Gewerbescheins – zusätzlichen Verwaltungsaufwand mit sich. Denn die DSGVO-Bestimmungen müssen dann einmal für den Ordinationsbetrieb und einmal für den, möglicherweise eher theoretisch als praktisch existenten, Gewerbebetrieb umsetzen. Das bedeutet für manche einfach zu viel Verwaltungsaufwand, die sich jetzt um Alternativen umsehen. Diese Alternativen gibt es zum Glück auch, und zwar für keine Berufsgruppe derart flexibel und vorteilhaft wie für selbstständige Ärzte und Zahnärzte.

 

Die Hauptalternativen bestehen in der – finanziell meist wenig attraktiven – GKK-Selbstversicherungsmöglichkeiten; sowie in der vor allem für jüngere Selbstständige meist sehr vorteilhaften privaten Selbstversicherungsmöglichkeit, die es für Ärzte in ganz Österreich in diversen Sonderlösungen gibt. Ein Nebeneffekt der rein privaten Selbstversicherung, das heißt ohne zugrundeliegende E-Card-Absicherung, kann sein, ein womöglich nie wirklich relevant gewordenes Gewerbe wieder zu löschen oder zusätzlichen Verwaltungsaufwand wie eben die DSGVO-Vorgaben für Gewerbebetriebe einzusparen. In jedem Fall sollte es sich um einen gut geplanten Schritt handeln, der sämtliche Aspekte dieser Entscheidung miteinbezieht. Stimmen Sie sich daher unbedingt vorab mit Ihrem Berater sowie Ihrer steuerlichen Vertretung ab. Nutzen Sie die Gelegenheit auch gerne, um allenfalls weitere Personen in Ihre Krankenversicherung einzuschließen, überflüssig gewordene Bausteine aus Ihrem Versicherungsschutz zu entfernen oder zusätzlich gewünschte Bausteine zu ergänzen.

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