Februar 2011 / Genug gezahlt


Schenken Sie dem Finanzminister keinen Cent!


Alljährlich verzichten viele Arbeitnehmer darauf, sich Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Dabei gibt es für eine Veranlagung im Durchschnitt 200 Euro zurück! Verzichten Sie daher nicht auf Ihre Steuergutschrift und nutzen Sie Ihre Abschreibposten oder Freibeträge!

Die 10 wichtigsten Bereiche, wo Sie Steuern sparen können:
  1. Absetzbeträge für Familien (Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag)
  2. Aufwendungen für die Betreuung von Kindern
  3. Kinderfreibetrag
  4. Arztkosten, die nicht von der Krankenkasse bzw. Zusatzversicherung ersetzt werden
  5. beruflich genutzte Computer
  6. als Kleinverdiener, Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge und Ferialpraktikanten
  7. bei Behinderung
  8. bei Wohnraumsanierung
  9. bei beruflicher Fort- und Weiterbildung
  10. wenn Sie Unterhalt zahlen

Was ist neu?
  • Erhöhter Unterhaltsabsetzbetrag (für das 1. Kind € 29,20, für das 2. Kind € 43,80 und für jedes weitere Kind € 58,40 pro Monat).
  • Kinderfreibetrag (€ 220,- jährlich pro Kind bzw. € 132,-, wenn er von zwei Steuerpflichtigen für dasselbe Kind in Anspruch genommen wird).
  • Sonderausgaben: Die Obergrenze des Kirchenbeitrages wurde von € 100,- auf € 200,- angehoben. Spenden an humanitäre Einrichtungen (Liste) können bis zu 10% der Einkünfte des Vorjahres abgesetzt werden.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Kinderbetreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen pro Jahr und Kind mit € 2.300,00 abgesetzt werden.
  

TIPP 

Für die Arbeitnehmerveranlagung haben Sie fünf Jahre Zeit (d.h. Sie können die Arbeitnehmerveranlagung bis zurück ins Jahr 2006 beantragen). Weitere Steuertipps unter www.help.gv.at.
 
  

 
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Alfons Schreitl | Sicher Profitabel Schreitl
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