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„Fahren Sie nach einem Steinschlag möglichst bald zu Ihrer Werkstätte. Sobald daraus ein Sprung entsteht, ist nämlich nur mehr ein Windschutzscheibentausch möglich."
Wissen Sie eigentlich ...

 

… in welchem Bundesland Sie einen Skihelm tragen müssen?

 

Vorschriften in sieben Bundesländern

 

Grundsätzlich ist zu bemerken, dass unabhängig von gesetzlichen Vorschriften jeder Skifahrer einen Skihelm tragen sollte. Die Dämpfung des Skihelms kann den Träger vor sehr schweren Verletzungen wie Hirnblutungen oder Schädelfrakturen schützen.

 

Nun zur gesetzlichen Regelung: Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr müssen beim Befahren von Skipisten im Rahmen der Wintersportausübung einen handelsüblichen Wintersporthelm tragen.

 

Diese Skihelmpflicht gilt in Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Niederösterreich, Kärnten, Burgenland und Wien. In Tirol und Vorarlberg gibt es keine gesetzliche Regelung, in Vorarlberg wurde lediglich eine öffentliche Empfehlung für das Tragen von Skihelmen ausgesprochen.

 

Kontrollen der Helmpflicht hat die Politik im Gesetz nicht vorgesehen. Auch wenn das Kind keinen Helm trägt, wird es keine Strafe für die Erziehungsberechtigten geben. Bei Verstoß gegen die Helmpflicht könnte es jedoch im Falle eines Unfalls zu Problemen mit der Versicherung kommen, welche sich weigern könnte, die Unfallkosten zu übernehmen.

 

Übrigens:

Der Skihelm ist auch beim Fahren mit anderen Wintersportgeräten (z.B. Skibobs, Rodeln) auf präparierten Pisten zu tragen.

 

Eine Skihelmpflicht für Erwachsene gibt es (noch) nicht!


 
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