„Wenn’s weh tut!“: Medizinischer Rat per Telefon unter 1450

Wer kennt das nicht? Kinder werden prinzipiell Samstagabend krank. Undefinierbare Bauchschmerzen, tiefe Schnittwunden, …  so etwas passiert nicht immer während der Ordinationszeiten des Hausarztes. Was also tun, wenn man abends oder am Wochenende plötzlich gesundheitliche Probleme bekommt?

 

Hilfe per Telefon

Wenn Sie nicht weiterwissen: Wie akut ist das Problem? Soll ich ins Krankenhaus fahren? Reicht ein Besuch beim Hausarzt am nächsten Tag?

 

Hilfe und Unterstützung bringt die Gesundheitsnummer. Unter der Telefonnummer 1450 erhalten Sie von medizinisch besonders geschultem diplomierten Krankenpflegepersonal Auskünfte und Empfehlungen, wie Sie weiter vorgehen sollen. Basierend auf den geschilderten Symptomen erhalten Sie Ratschläge, wie Sie sich ev. selbst helfen können, oder die Empfehlung den Hausarzt zu konsultieren oder eine Notfallambulanz aufzusuchen. Sollte sich ein medizinischer Notfall herausstellen werden Rettung und Notarzt alarmiert.

 

Fazit

Die telefonische Gesundheitsberatung ersetzt natürlich keine ärztliche Behandlung und ist nicht für akute Notfälle gedacht. Allerdings ist sie die weitaus bessere Alternative zu „Dr. Google“ und hilft, wenn die Gesundheit Sorgen bereitet und das an sieben Tagen die Woche und rund um die Uhr.

 

 

Wichtige Telefonnummern

 

1450 Gesundheitsberatung: Erstberatung bei gesundheitlichen Problemen, täglich rund um die Uhr

 

141 Hausärztlicher Notdienst: wenn ein praktischer Arzt außerhalb der Öffnungszeiten benötigt wird

 

144 Notruf: für medizinische Notfälle

 

+43 1 406 43 43 Vergiftungszentrale: bei Verdacht einer Vergiftung, rund um die Uhr

PSD2 – mehr Sicherheit beim Online-Banking

Wer seine Überweisungen online tätigt, war unweigerlich damit konfrontiert: TAN Listen aus Papier wurden ungültig und man wird öfter aufgefordert, sich zu authentifizieren. Grund dafür ist die mit 14. September 2019 in Kraft getretene Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 (Payment Services Directive 2).

 

Starke Kundenauthentifizierung

Reichte bisher eine einzige Nutzerkennung, um sich einzuloggen, wird nun zusätzlich ein zweiter Faktor gefordert. Diese zwei Faktoren müssen aus einem der drei folgenden Bereiche stammen:

  • Besitz (z.B. Smartphone, Zahlungskarten)
  • Wissen (Codes, Passwörter, … die nur der Besitzer weiß)
  • Inhärenz (biometrische Merkmale wie Fingerabdruck oder Geschichtsscan)

Die zwei verwendeten Faktoren müssen aus unterschiedlichen Kategorien stammen, Smartphone und Bankomatkarte sind also keine gültige Kombination, da beides dem Besitz zugeordnet wird. Zusätzlich gilt, dass der zweite Faktor dynamisch generiert werden muss – dies erklärt die Abschaffung der TAN Listen aus Papier.

 

Auch für das Bezahlen mit Kreditkarte im Internet ist es ab jetzt zu wenig, nur die Kreditkartennummer, Prüfzahl und das Ablaufdatum anzugeben. Die Zwei-Faktor-Authentifizierung gilt hier gleichermaßen.

 

Smartphone als Muss

Die neue starke Kundenauthentifizierung ist sehr eng verbunden mit dem Smartphone. Wer kein Smartphone besitzt hat es seit September in punkto Online-Banking schwer. Alternativen gibt es teilweise keine, CardTAN-Generatoren gibt es, sind aber nicht kostenlos. Auch der Gang zum Schalter ist aufgrund der Gebührengestaltung einiger Banken eine teure Option.

 

Monopol ade

Der Nachweis der Identität ist aber nicht die einzige Änderung, die die neue Zahlungsrichtlinie bringt. Es soll der Wettbewerb zwischen Banken und Finanzdienstleistern gestärkt werden. Es haben zukünftig also nicht mehr nur die Banken Zugriff auf die Kontodaten, sondern auch Drittanbieter – vorausgesetzt der Kunde stimmt zu.

Autokennzeichen weg – was tun?

Nach einem gemütlichen Abend im Restaurant sind Sie gerade dabei mit Ihrem Auto den Parkplatz zu verlassen, als jemand auf sich aufmerksam macht und Ihnen deutet, den Wagen anzuhalten. Ob Sie eh wissen, dass Sie ohne Kennzeichen fahren würden. Wussten Sie nicht, ist Ihnen noch nicht aufgefallen. Kennzeichen verloren oder gestohlen? Ärgerlich! Was nun?

 

Anzeige und Ersatztafel

Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichens müssen unverzüglich (innerhalb einer Woche) bei der Polizei angezeigt werden. Sie können sich dann mit einer selbstgebastelten Nummerntafel behelfen, diese ist in Kombination mit der Anzeige 1 Woche gültig.

 

Neue Kennzeichen

Beantragen sollten Sie die neuen Kennzeichen innerhalb einer Woche bei einer Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnbezirk ermächtigt ist.

 

Die erforderlichen Unterlagen hierfür:
  • amtlicher Lichtbildausweis
  • Diebstahls- oder Verlustanzeige
  • aktuelles Prüfgutachten
  • Zulassungsschein (beide Teile)
  • Genehmigungsnachweis (zB Typenschein)
  • eine Vollmacht, wenn Sie das Kennzeichen nicht selbst beantragen

Rechnen müssen Sie mit Kosten für die Prüfplakette (PKW 1,90 €) und den Kosten für die neuen Nummerntafeln (PKW 21 €).

 

Achtung

Wenn nicht beide Kennzeichen gestohlen wurden oder verloren gegangen sind, dann müssen Sie die verbliebene Tafel zur Zulassungsstelle mitbringen!


 
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