Herbst & Familie 2023

Wintergarten & Co: Wo Versicherungen aussteigen

 

Warum kann eine Versicherung nach Einbruch in ein Einfamilienhaus durch den Wintergarten die Leistung verweigern? Ein Fallbeispiel demonstriert die Sachlage.

 

Gewöhnlicher Einbruch unter ungewöhnlichen Umständen

Die Täter hatten sich über einen erst später angebauten und unversperrt gebliebenen Wintergarten Zugang zur einstigen und versperrten Eingangstür ins Wohnhaus verschafft und diese aufgebrochen. Sie entwendeten Bargeld sowie Wertgegenstände. Als der Versicherungsnehmer Schadenersatz nach Einbruchsdiebstahl aus seiner Haushaltsversicherung beanspruchte, wurde seine Forderung abgelehnt, da der Zugang zum Wintergarten nicht ordnungsgemäß gesichert – also nicht versperrt – war. Die hinzugezogene Schlichtungsstelle schloss sich dieser Sichtweise an – der verursachte Schaden ist zu Recht nicht im Rahmen des Tatbestandes „Einbruchdiebstahl“ gedeckt.

 

Klare Ausgangslage

Der Versicherte hatte argumentiert, dass die ursprüngliche und letztlich aufgebrochene Haustüre (die jetzige Verbindungstüre zwischen Wintergarten und Wohnbereich) die „eigentliche Außenhauttür“ zu den Wohnräumen darstelle. Laut Versicherungsbedingungen allerdings zählen auch nachträgliche Anbauten zu den genutzten und somit versicherten Räumlichkeiten, die nach Verlassen des Objekts ordnungsgemäß zu verschließen sind. Ansonsten liegt eine Obliegenheitsverletzung vor, die zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen kann. 

 

Leistung nur bei eindeutigem Gegenbeweis

Gelingt dem Versicherten der Nachweis, der Versicherungsfall wäre - unabhängig von der Obliegenheitsverletzung - ohnehin mit Sicherheit eingetreten, hätte er sehr wohl Anspruch auf die volle Leistung. Im vorliegenden Fall dürfte also nach unbehelligtem Zugang zum Wintergarten keine erhöhte Gefahrenlage festzustellen sein. Diese Gefahrenlage war aber nach Einschätzung der Experten sehr wohl verschärft: Vom Inneren des Wintergartens aus konnten die Täter ungestört in aller Ruhe die Tür zum Inneren der weiteren Räume aufbrechen – bei weit geringerem Risiko, entdeckt zu werden.

 

Unser Tipp

Versperren Sie alle Zugänge zu Ihren Räumlichkeiten - also alle Eingangs- und Terrassentüren, Fenster oder sonstigen Öffnungen, wenn sich niemand im Inneren aufhält. Selbst dann, wenn Sie Ihr Heim auch „für noch so kurze Zeit“ verlassen. Bereits wenn Sie nur rasch zur Nachbarin eilen, um dort das fehlende Ei für den Kuchen zu borgen, verletzen Sie unter Umständen die Sorgfaltspflicht und bieten (Zufalls-) Dieben eine willkommene Gelegenheit …

 

Beherzigen Sie zudem, dass Zubauten wie Garagen, angrenzende Gartenhütten oder eben Wintergärten mit Zugang ins Haus bei Abwesenheit ebenfalls versperrt sein müssen, damit bei einem Einbruch Ihr Anspruch auf Entschädigung in vollem Ausmaß erhalten bleibt.  

Schulnotebooks und -tablets versichern – so geht's!

 

Die didaktischen Methoden in der Schule haben sich in den letzten Jahren stark verändert. Notebooks und Tablets sind mittlerweile unverzichtbare Begleiter im schulischen Alltag geworden. Sie ermöglichen den Zugang zu Informationen, fördern das Lernen und unterstützen die Entwicklung von wichtigen Fähigkeiten.

 

In diesem Artikel möchten wir Ihnen einige wertvolle Tipps geben, wie Sie die Notebooks und Tablets Ihrer Kinder optimal versichern können.

 

#1) Überprüfen Sie Ihre Haushaltsversicherung

Der erste Schritt bei der Absicherung besteht darin, Ihre bestehende Haushaltsversicherung zu überprüfen. Einige Verträge bieten bereits Schutz für Notebooks, Tablets und andere elektronische Geräte, wenn sie zu Hause beschädigt oder gestohlen werden. Klären Sie jedoch ab, welche Schäden Ihre Polizze tatsächlich abdeckt, und überprüfen Sie die Deckungssummen.

 

#2) Erwägen Sie eine Elektronikversicherung

Reicht die bestehende Haushaltsversicherung nicht aus, ist eine Tablet- oder Laptopversicherung eine sinnvolle Ergänzung. Sie bietet zusätzliche Sicherheit und (je nach Vertrag) z. B. Schutz vor folgenden Risiken

  • Unsachgemäße Handhabung
  • Schäden durch Feuchtigkeit
  • Elektronikschäden (z.B. Überspannung)
  • Schäden durch Hinunterfallen
  • Display-Bruch
  • Datenrettung/-sicherung
  • Diebstahl (auch außerhalb der Versicherungsräumlichkeiten der Haushaltsversicherung)

Wir sind gerne für Sie da, um die Versicherung des Laptops Ihrer Kinder (oder Ihres eigenen) zu besprechen. Wir können gemeinsam klären, ob Ihre Haushaltsversicherung bereits ausreichend Schutz für Tablet und Notebook bietet und ob es ratsam ist, eine spezielle Elektronikversicherung in Betracht zu ziehen.

 

Wichtige Links:

→ Link für Garantie, Versicherung & Reparaturen

→ Service-Portale der jeweiligen Hersteller & Gerätetypen

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