Formalfehler bei Lebensversicherungen - Rückabwicklung

 

Vielleicht haben Sie schon von der Rückabwicklung von Lebensversicherungen gehört, die unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen kann. Ein Formalfehler im Jahr 2006 gab für den Obersten Gerichtshof den Ausschlag: In der Entscheidung 7 Ob 107/15h vom September des Vorjahres wurde einem Kunden ein unbefristetes Rücktrittsrecht eingeräumt, da seinerzeit bei Abschluss des Vertrags eine Rücktrittsfrist von zwei Wochen angegeben, gesetzlich aber ein Zeitraum von vier Wochen vorgesehen war. Der OGH urteilte, dass eine fehlerhafte Belehrung vorlag – der Rücktritt vom Vertrag im Jahr 2014 wurde demnach bestätigt.

 

Mutmaßlich haben einige Banken und Versicherer seinerzeit diese Formvorschrift nicht eingehalten: Auch Ihr Vertrag könnte betroffen sein, grundsätzlich jede kapitalbildende Lebensversicherung mit Sparanteil, wenn diese im Zeitraum vom 1.1.1994 bis 31.12.2015 abgeschlossen wurde, auch wenn dieser bereits storniert wurde. Wir informieren Sie gerne über den aktuellen Stand und Ihre Möglichkeiten.

 

 

Fremdwährungskredite

Erste Urteile zeigen, dass auch bei Frankenkrediten eine Situation eingetreten ist, die vielen Kunden möglicherweise größere Schadensbeträge seitens Ihrer Kreditbank zuspricht. Insbesondere im Zusammenhang mit Stopp-Loss Verlusten und der Aufhebung des Franken Mindestkurses der Schweiz sehen Juristen die Banken in der Pflicht.

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