| | Oktober 2012
Welchem Pensionsrecht unterliegen Sie - APG oder ASVG?
Wenn Sie diese Frage nicht sofort eindeutig mit so oder so beantworten können, dann sollten Sie unbedingt den heutigen Newsletter genauer lesen.
Vielleicht sagen Sie nun, ich unterliege keinem der beiden, denn ich bin Selbständig (GSVG) oder ich bin Landwirt (BSVG). Auch wenn Sie Selbständig oder Landwirt sind, unterliegen Sie einem der beiden obengenannten Pensionsgesetzen. Welchem Sie unterliegen, das macht aber teilweise einen großen Unterschied. So gibt es unterschiedliche Voraussetzungen, überhaupt eine Pension zu bekommen (Beitragsjahre), es gibt eine unterschiedliche Berechnung der Pensionshöhe, Sie haben einmal eine dämpfende Verlustdeckelung der Verluste durch die Steuerreformen 2003 und 2005, im anderen Fall gibt es diese Verlustdeckelung zumindest ab 2014 kaum mehr.
Ein ganz wesentlicher Unterschied besteht aber darin, dass Sie, wenn Sie dem APG unterliegen, Anspruch auf einen laufenden Pensionskontoauszug haben (siehe mehr dazu im Beitrag 2) und so jederzeit Ihren tatsächlich bereits erworbenen Pensionsanspruch nach dem APG ablesen können.
Wenn Sie nun schon gespannt sind, welchem Recht Sie unterliegen, möchte ich Sie nicht weiter auf die Folter spannen: Wenn Sie nach dem 1.1.1955 geboren sind, unterliegen Sie dem APG, wenn Sie vorher geboren sind, unterliegen Sie dem ASVG! Sprechen Sie bei mich bei unserem nächsten Termin mit auf dieses Thema doch einmal an und gehen Sie gemeinsam mit mir Ihren letzten Pensionskontoauszug durch.
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