Die Rechtsschutzversicherung – nicht nur für „Streithansel“

Gericht, Anwalt, Strafverfahren … geht es Ihnen bei diesen Worten wie den meisten Menschen? Es stellt sich automatisch ein unangenehmes Gefühl in der Magengegend ein. Und als nächstes kommt uns teuer – sehr teuer – in den Sinn. Und dann das Aufatmen, wenn uns einfällt, dass wir eine Rechtsschutzversicherung haben. Die, wenn es schon sein muss, die Kosten für einen Anwalt und teure Gerichtsverfahren übernimmt.

 

Meine Rechte durchsetzen

Die wohl bekannteste Funktion der Rechtsschutzversicherung ist der Baustein „Schadenersatz-Rechtsschutz“.

 

Stellen Sie sich vor ...

Herr K. nutzt einen der letzten Herbsttage für eine Radtour. Auf einer Freilandstraße wird er vor einer unübersichtlichen Kurve von einem PKW überholt ...

Aufgrund eines entgegenkommenden Fahrzeuges muss der Lenker des überholenden PKWs nach rechts ausweichen und drängt Herrn K. von der Fahrbahn ab, dieser stürzt und verletzt sich.

 

Er verbringt zwei Nächte im Krankenhaus und dann noch eine Woche zu Hause. Er möchte nun seinen Einkommensentgang, Schmerzensgeld sowie weitere entstandene Unkosten (in Summe 10.000 €) bei der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung geltend machen. Der überholende PKW-Lenker schildert den Unfall-Hergang allerdings ganz anders … Folge: Die Versicherung verweigert die Zahlung.

 

Herr K. entscheidet sich dafür, seine Ansprüche mit Hilfe eines Rechtsanwaltes vor Gericht einzuklagen. Im Zuge einer Gegenüberstellung vor Ort und der Zeugenaussage der Lenkerin des entgegenkommenden Fahrzeuges bekommt Herr K. Recht und seine Ansprüche abgegolten. Die gesamten Kosten des Zivilverfahrens trägt der Unfallgegner (bzw. seine KFZ-Haftpflichtversicherung).

 

Was wäre wenn ...

Was aber wäre gewesen, hätte Herr K. den Prozess verloren …? In dem Fall hätte er als Kläger die gesamten Kosten des Verfahrens tragen müssen. Durch seine Rechtsschutzversicherung wäre er für diesen Fall jedoch abgesichert gewesen, denn diese trägt für ihn das Kostenrisiko.

 

 

Wenn mir etwas vorgeworfen wird

Der zweite wichtige Bereich der Rechtsschutzversicherung: der Straf-Rechtsschutz.

 

Herr K. ist wieder sportlich unterwegs ...

Herr K. hat sich von seinem Fahrradsturz erholt und möchte die zurzeit herrlichen Bedingungen auf den Skipisten für die ersten vorsichtigen Schwünge nutzen.

 

Bei der dritten Abfahrt kommt es zur Kollision mit einem anderen Skifahrer. Herr K. stürzt, kann aber sofort wieder unverletzt aufstehen. Der Kollisionsgegner hat sich jedoch schwer verletzt. Er wird sofort von anderen Skifahrern erstversorgt und anschließend von der Bergrettung ins Tal transportiert. Besorgt um den Verletzten, fährt Herr K. ebenfalls ins Tal. Dort angekommen ist bereits die Polizei vor Ort und nimmt die Daten aller Beteiligten auf.

 

Nach über zwei Wochen bekommt Herr K. einen Anruf der Polizei, dass er eine Aussage zum Unfallhergang machen soll. Herr K. ist verunsichert und kontaktiert einen Anwalt.

 

Dieser erklärt ihm, dass der Verletzte zwar keine Forderungen stellt, gegen ihn aber Anzeige wegen schwerer Körperverletzung erhoben wurde. Er begleitet Herrn K. zu seiner Einvernahme bei der Polizei und übernimmt die weitere Vertretung.

 

Im weiteren Verlauf des Verfahrens kann der Anwalt sowohl den Staatsanwalt als auch den Richter von der Unschuld seines Mandanten überzeugen: Herr K. wird freigesprochen.

 

Die Kosten des Anwalts und weitere Ausgaben belaufen sich auf rund 6.000 €.

 

Da es im Strafrecht keine Kostenübernahme des Verlierers gibt, sondern im Falle eines Freispruchs oder einer Einstellung des Verfahrens nur einen Pauschalbetrag, muss der Betroffene den Großteil der Verfahrens-Kosten selbst tragen. Im Fall des Herrn K. hat seine Rechtsschutzversicherung (genauer: der Baustein Straf-Rechtsschutzversicherung) diese Kosten übernommen.

 

Fazit

Rechtsstreitigkeiten sind nervenaufreibend, kompliziert und vor allem kostspielig. Sorgen Sie vor, damit Recht bekommen keine Geldfrage wird. Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Bausteine der Rechtsschutzversicherung und wie Sie am besten abgesichert sind.

 

Herr K. hat übrigens den Vorsatz gefasst, dass sein Jahr 2018 ruhiger verläuft...

 

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