„Eine private Unfallvorsorge ist äußerst wichtig. Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Unfälle in der Freizeit nicht ab. Aber eben genau dort passieren die meisten Unfälle.“

Dem Finanzamt nichts schenken

 

(kunid) Das „Steuerbuch 2014“ des Finanzministeriums liefert Informationen und Tipps für Lohnsteuerzahler. Unter anderem ist zu lesen, welche Ausgaben und Kosten die zu zahlende Lohn- oder Einkommenssteuer mindern. Der 148-seitige Ratgeber ist kostenlos erhältlich.

 

Das Bundesministerium für Finanzen hat einen neuen bzw. aktualisierten Ratgeber herausgegeben. Das „Steuerbuch 2014 – Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung 2013 für Lohnsteuerzahler/innen“ bietet Unterstützung, wenn es um aktuelle steuerliche Gegebenheiten geht und darum, sich allenfalls Geld vom Fiskus „zurückzuholen“.

 

Die Themenbereiche

Das 148 Seiten umfassende Buch beschäftigt sich mit folgenden Themenbereichen:

  • allgemeine Informationen zur Lohn- und Einkommensteuer;
  • Steuertarif und Steuerabsetzbeträge;
  • Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber (zum Beispiel steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers, Zukunftssicherung, Arbeitgeberbeiträge zu Pensionskassen, Pendlerpauschale, Dienstreisen, Überstunden, Zulagen, usw.);
  • was beim Finanzamt geltend gemacht werden kann (zum Beispiel Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, usw.);
  • wann das Formular „L 1i“ auszufüllen ist;
  • wie das Verfahren beim Finanzamt abläuft (zum Beispiel Arbeitnehmerveranlagung, Gutschriften, Nachforderungen, Versteuerung mehrerer Pensionen, Beschwerde gegen einen Bescheid, Ratenzahlung, usw.);
  • sonstige steuerliche Begünstigungen (prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge, prämienbegünstigte Pensionsvorsorge).

Zusätzlich enthält das „Steuerbuch“ Musterschreiben für Beschwerde sowie Stundung und Ratenzahlung, des Weiteren Formularmuster und eine Übersicht der Standorte der Finanzämter.

 

Mit Versicherungsprämien die Steuerlast mindern

Dem Ratgeber ist beispielsweise zu entnehmen, dass zahlreiche Ausgaben unter anderem die Versicherungsprämien für bestimmte Polizzen, wie für eine private Pflegeversicherung, eine Renten- und/oder Ablebenversicherung sowie eine private Unfallversicherung, steuerlich absetzbar sind. Damit reduziert sich das steuerpflichtige Einkommen, was auch die Höhe der vom Staat verlangten Lohn- oder Einkommenssteuer mindert.

 

Im Übrigen lassen sich mit den genannten privaten Versicherungspolizzen zahlreiche finanzielle Lücken, die trotz Sozialversicherungen beispielsweise nach einem Unfall oder im Alter bestehen, absichern. Ein Versicherungsfachmann ermittelt auf Wunsch, welche Deckungslücken individuell vorhanden sind und mit welchen teils steuerlich absetzbaren Versicherungen sich diese abdecken lassen.

 

Die Broschüre „Das Steuerbuch 2014“ kann im PDF-Format von der Website des Finanzministeriums heruntergeladen oder als Print-Version online bestellt werden. Die gedruckte Variante ist ab 20. Jänner lieferbar.


 
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