ARGE MED-Newsletter 4/2018


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Super-Trends des Arztes als Unternehmer

 

Moderne Kooperationen im Kassensystem, der Boom des Wahlarztsystems, die Bedeutung professioneller Unterstützung durch spezialisierte Berater für das „Unternehmen Arztpraxis“ und vieles mehr waren die Themen des 11. ARGE MED-Kongresses.

 

Im steirischen Pöllauberg fand vor kurzem der 11. ARGE MED-Kongress statt, der sich intensiv dem Thema "Der Arzt als Unternehmer" gewidmet hat. Der Wechsel in den niedergelassenen Bereich bringt für Ärzte eine enorme Belastung - nicht nur in finanzieller, sondern auch in rechtlicher und unternehmerischer Hinsicht. Viele der komplexen Herausforderungen im Arztberuf sind ohne Expertenunterstützung nicht bewältigbar. Beim Kongress fand dazu ein intensiver Erfahrungsaustausch und Know-how-Transfer unter spezialisierten Ärzteberatern aus verschiedenen Berufen statt. Einigkeit herrscht bei den ARGE MED-Experten, dass alte Absicherungssysteme mit dem sich rasant ändernden Arbeitsumfeld von Ärzten nicht mehr mithalten. Maßgeschneiderte 360°-Beratung von spezialisierten Experten ist ein mittlerweile unverzichtbarer Sicherheitsfaktor in allen Phasen des Arztberufes: durch auf den Arztberuf spezialisierte Steuerberater, Rechtsanwälte und Versicherungsmakler.

 

Neue Aufgaben mit Ordinationsgründung

Ein zentrales Thema war das sich massiv verändernde Arbeitsumfeld für Ärzte - vor allem zum Zeitpunkt einer Ordinationsgründung. Ob als Wahl- oder Kassenarzt, das Leben eines Arztes oder einer Ärztin ändert sich mit diesem Zeitpunkt massiv. Oftmals werden erstmals im Leben unternehmerische Fähigkeiten abverlangt. Eine Fülle an Aufgaben, die noch nie zuvor ein Thema waren, stehen an: einen geeigneten Standort finden und prüfen, Personal einstellen, Miet- und Kaufverträge für Ordination, Geräte und Ausstattung verhandeln, Business-Pläne erstellen, die Finanzierungsfrage klären, Verhandlungen mit Krankenkassen führen, etc. Dazu kommt in der Gründungsphase noch häufig Zeitdruck und oftmals mangelndes betriebswirtschaftliches Know-how. Umso erstaunlicher, dass viele Ärzte dennoch den Sprung in die Selbständigkeit alleine oder mit nicht spezialisierten Beratern versuchen. Leider allzu häufig mit unzureichender Absicherung im beruflichen und privaten Bereich und unkalkulierbaren Risiken im Schadensfall.

 

Beratung muss schon vor der Gründung beginnen

Um all dem vorzubeugen, sollten Ärzte und Zahnärzte möglichst frühzeitig den Kontakt zu Beratern finden, mit denen sie das Großprojekt Ordinationsgründung unter kalkuliertem und bedarfsgerecht abgesichertem Risiko angehen können. Das ist u.a. der spezialisierte Steuerberater, der das Steuerkonzept und die wirtschaftliche Planung begleiten sollte; der spezialisierte Rechtsanwalt, der maßgeschneiderte Verträge für den Ordinationskauf, die ärztliche Gesellschaft oder die Partnerschaft liefert; und der spezialisierte Ärzte-Versicherungsmakler, der die neue Selbstständigkeit so absichert, dass Ordination, Einrichtung und Geräte sowie vor allem der Arzt-Unternehmer auch dann geschützt sind, wenn nicht alles nach Plan läuft.

 

Beispiele für entscheidende Weichenstellungen

Wesentliche Weichen müssen in der Gründungsphase schon frühzeitig richtig gestellt werden, um negative Folgen oder finanzielle Schäden zu vermeiden:

  • Ein Partnerschafts- oder Kaufvertrag kann nachträglich oft nicht mehr abgeändert werden
  • Ein falsches Steuerkonzept kann jahrelang Kopfzerbrechen bereiten, ein unrealistischer Business-Plan im wirtschaftlichen Desaster enden
  • Die persönliche Absicherung des Arzt-Unternehmers kann später viel teurer oder sogar unmöglich werden, wenn eine Veränderung des Gesundheitszustands eintritt
  • Rechtsschutzversicherungen haben Wartezeiten. Daher schon einige Monate vor der Ordinationsgründung abschließen. Nur so sind Kauf- und Dienst-Verträge rund um den Gründungszeitpunkt mitversichert.

In keinem dieser zentralen Gründungsbereiche kann sich der Arzt-Unternehmer leisten, dass Lücken und Risiken offenbleiben. Sofern er nicht schon während der klinischen Arbeit den Weg zu einem Spezialberater gefunden hat, muss er sich dieses Beraterteam erst neu suchen und zusammenstellen. Am besten spätestens dann, wenn der Plan zur eigenen Ordination zu reifen beginnt - aber eben noch keine Maßnahmen gesetzt sind.

 

Neue Ordinationsformen bringen neue rechtliche Herausforderungen

Die Solo-Ordination gibt es noch, ärztliche Kooperationen sind in der Niederlassung aber ein immer größeres Thema und ein häufigerer Wunsch. Seien es Gruppenpraxen, PHCs oder die PVEs - die ohnehin schon komplexen Gründungsthemen rund um die Wahl der besten Gesellschaftsform, die Formulierung von Partnerverträgen oder Haftpflichtfragen aus OG-Gemeinschaften werden hier nur noch von einer Handvoll ausgewiesener Spezialberatern beherrscht. Mit Mag. Hans-Georg Goertz (Kanzlei Dr. Scholler & Partner) und Dr. Andreas Joklik (Kanzlei ADJOKAT) präsentierten zwei ausgewiesene Profis am ARGE MED-Kongress die neuesten Entwicklungen und rechtlichen Erkenntnisse rund um ärztliche Partnerschaften.

 

Existenzfalle Kassenstreitigkeiten

Knappere Budgets, straffere Vorgaben und steigender Druck, Kosteneinsparungen durchzusetzen, führten in den letzten Jahren zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenkassen zu erhöhtem Konfliktpotential. Insbesondere die GKKs setzen bundesländerweise und systematisch Schwerpunkte zur Überprüfung der Kassenarztabrechnungen. Die Folgen sind massiv gestiegene Fälle von Leistungsabzügen, deutlich mehr Streitfälle über die Abrechnungspraxis über immer längere Zeiträume, bis hin zur Androhung oder Verhängung von Strafanzeigen. Ein Streit mit der Krankenkasse und eine Anzeige wegen Kassenbetrugs zählen zu den Worst Case-Szenarien für einen Kassenarzt. Eine entsprechende Vorsorge in einem Spezial-Rechtsschutz für Ärzte war daher für die Experten der ARGE MED eine der wichtigsten Entwicklungen der vergangenen Jahre. Erstmals in Österreich wird ein Rechtsschutz bereitgestellt, der Kassenärzte in den schlimmsten anzunehmenden Fällen absichert: Wenn die GKK die Zahlungen aus dem Kassenvertrag einstellt, Geld zurückfordert oder gar den Vertrag gänzlich kündigt. Unersetzlich ist auch die Ergänzung eines ärztlichen Spezial-Strafrechtsschutz-Bausteins, wenn es zu einer Strafverfolgung wegen angeblichem Kassenbetrug kommt. Dieser Baustein sollte aber ohnehin bereits im Rahmen der Berufsabsicherung von Ärzten und Zahnärzten bestehen.

 

Einigkeit herrschte beim ARGE MED-Kongress mit neuerlicher Rekordbeteiligung von über 50 Spezialberatern aus ganz Österreich darüber, dass die optimale Vorsorge für die ärztliche Selbstständigkeit dann erreicht wird, wenn sie frühzeitig und am besten bereits vor Abschluss des Kassenvertrags geplant und vorbereitet wird.

 

Link zur Presseaussendung zum 11. ARGE MED-Kongress

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