August 2012  .  Berufsunfähigkeit, Herzinfarkt & Ihr Traumhaus

 

Schutzschirm für das Traumhaus

(kunid) Jeder, der ein Haus bauen möchte oder in ein neu erworbenes Eigenheim einzieht, sollte auch an die Risiken denken, die das eigene Zuhause beträchtlich schädigen oder sogar ganz zerstören können.

 

Brand, Blitzschlag, Hagel und Sturm – es gibt diverse Gefahren, die an einem Gebäude beträchtliche Schäden anrichten können. Doch nicht nur bei einem bezugsfertigen Haus, auch schon bei der Planung eines Neubaus übernimmt ein passender Versicherungsschutz das finanzielle Risiko.

 

Für Bauherrn

Je nach vertraglicher Vereinbarung springt eine Rohbauversicherung beispielsweise ein, wenn der Rohbau durch Feuer, Blitzschlag, Hagel und/oder Sturm beschädigt wurde. Einige Versicherer übernehmen auch Diebstahlschäden von Maschinen und Material für den Hausbau, wenn diese im Inneren des Rohbaus aufbewahrt und genügend abgesichert waren.

 

Manchmal ist zudem eine Haftpflichtversicherung für den Haus- und Grundbesitzer beziehungsweise für den Bauherren inbegriffen. Anderenfalls sollte man diese unbedingt abschließen. Denn der Besitzer eines Grundstücks und eines Hauses wird unter Umständen auch für Schäden verantwortlich gemacht, die er nicht direkt herbeigeführt hat.

 

Haftung für unverschuldete Schäden

Ein Beispiel sind Risse am Nachbarhaus, die durch Grabungsarbeiten auf dem Grundstück verursacht wurden, oder auch ein herabfallender Ziegel, der einen Passanten verletzt. Für diese Schäden kann der Grundstücks- und Gebäudeinhaber mit seinem gesamten jetzigen und künftigen Vermögen haftbar gemacht werden.

 

Eine Bauherrenhaftpflicht beziehungsweise, wenn das Haus fertig ist, eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung würde solche Schäden übernehmen. Enthält eine bestehende Eigenheimversicherung bereits einen Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtschutz, muss geprüft werden, ob dadurch ausreichende Deckung für den geplanten Bau des Hauses besteht.

 

Doppelversicherung vermeiden

Wenn das Haus bezugsfertig ist, sollte dies der Rohbauversicherung gemeldet werden, denn in den meisten Fällen endet der Versicherungsschutz mit der Bezugsfertigkeit und nicht mit dem Zeitpunkt, zu dem das neue Eigenheim tatsächlich bezogen wird.

 

Grundsätzlich ist bereits vor dem Auftrag an die Baufirma oder den Generalunternehmer zu prüfen, welche Risiken über den Bauträger versichert sind, da diese Gefahren dann nicht über eine eigene Rohbauversicherung abgedeckt werden müssen. Dies ist vor allem beim Kauf eines Reihenhauses oder eines Fertigteilhauses sinnvoll, da hier oftmals zahlreiche Risiken bis zur Übergabe des Gebäudes vom Verkäufer beziehungsweise Bauträger getragen werden.

 

Kostenloser Schutz

Übrigens: Einige Versicherer bieten die Rohbauversicherung in Verbindung mit einem Folgevertrag für das Eigenheim, beispielsweise mit einer Eigenheimversicherung sogar kostenlos an. Bei der Eigenheimversicherung sind in der Regel die klassischen Risiken wie Feuer-, Sturm-, Hagel-, Leitungswasserschäden und Einbruchdiebstahl abgedeckt. Zudem empfiehlt sich beispielsweise ein teils gegen Aufpreis möglicher Einschluss von Elementargefahren wie Überschwemmung, Hochwasser und Schäden durch Starkregen.

 

Auch eine Privathaftpflicht- sowie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht, die Ansprüche aufgrund von Personen- und Sachschäden abdeckt und zudem hilft, ungerechtfertigte Forderungen abzuwehren, ist wichtig. Diese können in der Eigenheimversicherung enthalten sein. Wenn nicht, sollten eigene Polizzen abgeschlossen werden. Wer sichergehen will, dass seine Immobilie rundum abgesichert ist, sollte sich bereits vor dem Kauf oder Baubeginn von einem Versicherungsexperten beraten lassen, damit nichts übersehen wird.

 

 

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Quelle Inhalte: VersicherungsJournal

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